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Alkohol am Steuer 2026: Promillegrenzen, Strafen und MPU

Welche Promillegrenzen gelten 2026? Alles zu 0,0, 0,3, 0,5, 1,1 und 1,6 Promille, Bußgeld, Straftat, Fahrverbot, MPU, E-Scooter und Restalkohol.

Stand: 2026-07-22· Lesezeit: 18–22 Minuten· Geprüft: Redaktion meinbussgeld.de

Promillegrenzen für Auto, E-Scooter und Fahrrad in Deutschland
Die rechtliche Einordnung hängt nicht nur vom Messwert ab, sondern auch von Fahrzeugart, Ausfallerscheinungen, Gefährdung und Probezeit.

Kurzantwort: Für Kraftfahrzeuge gilt grundsätzlich die 0,5-Promille-Grenze nach § 24a StVG. Schon ab etwa 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen. Ab 1,1 Promille wird bei Kraftfahrzeugen absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 gilt ein Alkoholverbot. E-Scooter werden in diesem Zusammenhang grundsätzlich wie Kraftfahrzeuge behandelt. Die konkrete Folge kann von einem Bußgeld mit Fahrverbot bis zu Geldstrafe, Fahrerlaubnisentziehung und MPU reichen.

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Aktuelle Bußgeldtabelle

Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Bußgeldwerte aus der zentral gepflegten 2026-Datenquelle. Gebühren und Auslagen können optional eingeblendet werden; die Entscheidung im Einzelfall bleibt unverbindlich.

Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Promillegrenze von 0,0 überschritten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probezeit)250 €1
Promillegrenze von 0,5 überschritten
... beim 1. Mal500 €21 Monat
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate
Verkehr durch Alkohol am Steuer gefährdet (ab 0,3 Promille)3(1)
Promillegrenze von 1,09 überschritten3(1)

1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr · Quelle: StVG-BKatV-StGB

Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland?

Die bekannte Aussage „In Deutschland darf man bis 0,5 Promille fahren“ ist gefährlich verkürzt. Es gibt keinen Wert, bis zu dem jede Fahrt automatisch erlaubt und sicher wäre. Mehrere Grenzbereiche greifen ineinander. Neben dem Alkoholwert zählen Fahrverhalten, Unfallgeschehen, Alter, Probezeit und Fahrzeugart.

Wert oder SituationRechtliche GrundideeMögliche Folge
0,0 PromilleAlkoholverbot für Fahranfänger in Probezeit und unter 21Ordnungswidrigkeit, Probezeitmaßnahmen möglich
ab etwa 0,3 Promille plus Ausfallerscheinungrelative FahruntüchtigkeitStraftat kann vorliegen
ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l AtemalkoholRegeltatbestand des § 24a StVGBußgeld, Punkte und Fahrverbot
ab 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugenabsolute Fahruntüchtigkeit nach ständiger RechtsprechungStraftat, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis möglich
ab 1,6 Promillebesonders hoher Wert; bei Kraftfahrten regelmäßig MPU-relevantStrafverfahren und Eignungsprüfung
Fahrrad ab etwa 1,6 Promilleabsolute Fahruntüchtigkeit nach RechtsprechungStrafverfahren; Fahrerlaubnisfolgen und MPU möglich

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine automatische Fallentscheidung. Schon unter 0,3 Promille kann Alkohol die Wahrnehmung und Reaktion beeinflussen. Wer auffällig fährt, einen Unfall verursacht oder andere gefährdet, kann auch bei einem niedrigeren Wert mit straf- und zivilrechtlichen Fragen konfrontiert sein. Umgekehrt bedeutet ein einzelner Atemtestwert noch nicht, dass jede weitere Beweisfrage geklärt ist.

0,0 Promille: Fahranfänger und junge Fahrer

Nach § 24c StVG dürfen Personen in der Probezeit und Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren als Führer eines Kraftfahrzeugs keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen und die Fahrt nicht unter der Wirkung eines solchen Getränks antreten. Die Vorschrift ist bewusst strenger als die allgemeine 0,5-Promille-Regel. Sie soll verhindern, dass unerfahrene Fahrer Alkohol und die ohnehin anspruchsvolle Fahraufgabe kombinieren.

0,3 Promille: relative Fahruntüchtigkeit

Die häufig genannte 0,3-Promille-Schwelle steht nicht als einfache Bußgeldgrenze im StVG. Sie beschreibt einen Bereich, in dem bei zusätzlichen alkoholtypischen Auffälligkeiten relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden kann. Dazu können Schlangenlinien, deutliche Reaktionsfehler, das Überfahren einer roten Ampel, ein alkoholbedingter Unfall oder andere Ausfallerscheinungen gehören. Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Fahrfehler muss nachvollziehbar sein.

0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit ohne sichtbaren Fahrfehler

§ 24a StVG erfasst das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut beziehungsweise 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft. Für diesen Tatbestand ist kein Unfall und keine Schlangenlinie erforderlich. Der Messwert und eine ordnungsgemäße Beweisführung können genügen. Der Bußgeldkatalog sieht abgestufte Folgen vor, die bei wiederholter Auffälligkeit erheblich steigen.

1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit beim Kraftfahrzeug

Ab 1,1 Promille wird bei Führern von Kraftfahrzeugen nach gefestigter Rechtsprechung absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Dann kommt insbesondere Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB in Betracht. Es spielt nicht die entscheidende Rolle, ob die Person subjektiv glaubte, noch sicher fahren zu können. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe können die Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperrfrist festgesetzt und Punkte eingetragen werden.

1,6 Promille: MPU und Fahrrad

Der Wert von 1,6 Promille ist in der Praxis besonders bedeutsam. Bei einer Kraftfahrt kann er regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung im Neuerteilungs- oder Eignungsverfahren auslösen. Für Radfahrende wird ab diesem Bereich absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Wer mit einem Fahrrad erheblich alkoholisiert fährt, riskiert deshalb nicht nur ein Strafverfahren, sondern unter Umständen auch Konsequenzen für eine vorhandene Fahrerlaubnis.

Aktuell 2026: Alkohol bleibt häufigster MPU-Anlass

Die im Dezember 2025 veröffentlichte BASt-Auswertung für 2024 nennt insgesamt 75.257 medizinisch-psychologische Begutachtungen. Rund 43 Prozent standen im Zusammenhang mit Alkoholfragestellungen. Alkohol blieb damit der größte Anlassbereich, vor Drogen und Medikamenten. Die Zahl zeigt nicht, dass jede Alkoholfahrt automatisch zur MPU führt. Sie verdeutlicht aber, dass die Fahrerlaubnisbehörden Alkoholauffälligkeiten nicht nur als einzelne Sanktion, sondern als mögliche Eignungsfrage behandeln.

Auch die aktuelle Destatis-Tabelle zum Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschaden weist Alkohol weiter als relevante Ursache aus. Für 2024 wurden 14.458 alkoholbezogene Fehlverhalten von Fahrerinnen und Fahrern erfasst, für 2025 vorläufig beziehungsweise nach aktuellem Tabellenstand 14.757. Diese Kategorie ist nicht identisch mit allen Alkoholunfällen und sagt nichts über den Ausgang einzelner Strafverfahren aus. Sie zeigt jedoch die anhaltende Verkehrssicherheitsrelevanz.

Alkohol und Fahreignung

Für SEO-Inhalte ist die zeitliche Einordnung wichtig: Die Veröffentlichung stammt aus 2025, die zugrunde liegenden MPU-Daten aus 2024. Eine seriöse Seite nennt beide Jahre, statt die Zahlen allein mit „Statistik 2026“ zu überschreiben.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat: der entscheidende Unterschied

Eine Fahrt ab 0,5 Promille ohne zusätzliche Ausfallerscheinung wird regelmäßig als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Eine strafbare Trunkenheitsfahrt ist qualitativ etwas anderes. Sie kann bei absoluter oder relativer Fahruntüchtigkeit vorliegen. Kommt eine konkrete Gefährdung von Menschen oder bedeutenden Sachen hinzu, kann § 315c StGB relevant werden.

MerkmalOrdnungswidrigkeitStraftat
Typischer Ausgangspunkt§ 24a oder § 24c StVGinsbesondere §§ 316 oder 315c StGB
Fahrfehler erforderlich?bei 0,5-Promille-Tatbestand grundsätzlich neinunterhalb absoluter Grenze regelmäßig zusätzliche Ausfallerscheinungen nötig
EntscheidungBußgeldbehörde, gegebenenfalls AmtsgerichtStaatsanwaltschaft und Strafgericht
Typische HauptfolgeBußgeld, Punkte, FahrverbotGeld-/Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis möglich
Fahrerlaubnisbleibt beim Fahrverbot grundsätzlich bestehenkann entzogen werden; Neuerteilung erst nach Sperrfrist

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung nicht verwechseln

Beim Fahrverbot wird der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum in amtliche Verwahrung gegeben. Danach darf grundsätzlich wieder gefahren werden, sofern keine weitere Maßnahme entgegensteht. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf einer Sperrfrist muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Behörde kann dafür Nachweise und gegebenenfalls eine MPU verlangen.

Gefährdung und Unfall

Ein Unfall macht nicht jede Alkoholfahrt automatisch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Es muss unter anderem geklärt werden, ob sich eine alkoholbedingte Gefahr realisiert hat und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Umgekehrt kann bereits eine konkrete Beinahe-Gefahr reichen; ein Zusammenstoß ist nicht zwingend erforderlich. Diese Abgrenzung gehört in die strafrechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Wie werden Atemalkohol und Blutalkohol gemessen?

Bei einer Verkehrskontrolle können zunächst Atemalkoholtests eingesetzt werden. Nicht jedes kleine Handgerät liefert bereits den beweissicheren Wert für ein gerichtliches Verfahren. Polizeiliche Vortests dienen häufig der Orientierung. Für eine beweissichere Atemalkoholmessung im Ordnungswidrigkeitenverfahren sind ein zugelassenes Gerät, vorgeschriebene Warte- und Kontrollzeiten, korrekte Bedienung und Dokumentation relevant.

Im Strafverfahren spielt die Blutprobe regelmäßig eine zentrale Rolle. Die Entnahme und ihre Anordnung richten sich nach strafprozessualen Regeln. Im Labor wird die Blutalkoholkonzentration bestimmt. Zeitpunkt der Fahrt, Zeitpunkt der Probenentnahme, Trinkende, Aufnahmephase und Abbau können für Rückrechnungen bedeutsam sein.

0,25 mg/l Atemalkohol und 0,5 Promille Blutalkohol

§ 24a StVG nennt beide Grenzwerte nebeneinander. Sie sind rechtlich korrespondierende Schwellen, aber keine Einladung, einen beliebigen Atemwert privat exakt in einen Blutwert umzurechnen. Atem- und Blutalkohol sind unterschiedliche Messgrößen. Individuelle Faktoren und Messbedingungen verhindern eine verlässliche private Punktumrechnung.

BeweismittelTypischer ZweckMögliche Prüffragen
Atemalkohol-Vortesterster Verdacht und Einsatzentscheidungfreiwillige Mitwirkung, Gerät, Zeitpunkt
beweissichere AtemmessungOrdnungswidrigkeitenverfahrenZulassung, Eichung, Wartezeit, Doppelmessung, Protokoll
Blutprobeinsbesondere Strafverfahren und genaue BAKEntnahmezeit, Laboranalyse, Probenzuordnung, Rückrechnung
BeobachtungenAusfallerscheinungen und Fahrverhaltenzeitnahe Dokumentation, Zeugen, alternative Ursachen
Video oder UnfallspurenFahrfehler und GefährdungZuordnung, Ablauf, Kausalität

Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?

Alkohol wird überwiegend in der Leber abgebaut. Häufig wird als grobe Orientierung mit etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde gerechnet. Der individuelle Verlauf kann abweichen. Für eine sichere Fahrtplanung ist diese Spanne ungeeignet, weil niemand den eigenen Ausgangswert und Abbau ohne zuverlässige Messung exakt kennt.

Kaffee, kalte Dusche, Schlaf, Bewegung oder ein großes Frühstück beschleunigen den tatsächlichen Alkoholabbau nicht in relevantem Umfang. Sie können das subjektive Wachheitsgefühl verändern, ohne die Blutalkoholkonzentration entsprechend zu senken. Genau darin liegt die Gefahr des Restalkohols am Morgen.

Restalkohol: Beispiel ohne Freifahrtschein

Wer um Mitternacht einen hohen Alkoholwert erreicht, kann am nächsten Morgen noch deutlich alkoholisiert sein. Bei einem rein rechnerischen Ausgangswert von 1,4 Promille und einem angenommenen Abbau von 0,1 Promille pro Stunde wären nach sieben Stunden rechnerisch noch etwa 0,7 Promille vorhanden. Bei 0,15 Promille Abbau wären es etwa 0,35 Promille. Die große Spannweite zeigt, warum solche Rechnungen keine Fahrfreigabe liefern.

Übersicht zu 0,0, 0,3, 0,5, 1,1 und 1,6 Promille
Die Grenzwerte markieren unterschiedliche Rechtsbereiche. Ausfallerscheinungen oder Gefährdungen können die Einordnung verändern.

Widmark-Formel und Online-Rechner

Promillerechner verwenden oft eine Variante der Widmark-Formel. Sie berücksichtigen Alkoholmenge, Körpergewicht, einen Verteilungsfaktor, Trinkzeit und angenommenen Abbau. Mageninhalt, Körperzusammensetzung, tatsächlicher Alkoholgehalt, Trinktempo und individuelle Physiologie bleiben Unsicherheitsquellen. Ein Rechner darf deshalb nur einen Näherungsbereich anzeigen und muss deutlich warnen, dass für rechtliche Zwecke die behördliche Messung zählt.

Auto, E-Scooter und Fahrrad im Vergleich

Ein häufiger Irrtum lautet, ein E-Scooter sei rechtlich eher ein Fahrrad als ein Kraftfahrzeug. Für Alkoholregeln wird ein Elektrokleinstfahrzeug grundsätzlich als Kraftfahrzeug behandelt. Damit können die 0,5-Promille-Ordnungswidrigkeit und die 1,1-Promille-Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit relevant werden. Auch das Alkoholverbot für Fahranfänger kann greifen.

FahrzeugAllgemeiner OrdnungswidrigkeitenbereichAbsolute Fahruntüchtigkeit, RechtsprechungBesonderheit
Pkw/Motorradab 0,5 Promille beziehungsweise 0,25 mg/lab 1,1 PromilleProbezeitregel beachten
E-Scootergrundsätzlich wie Kraftfahrzeugab 1,1 Promillekurze Strecke und geringe Leistung ändern Einordnung nicht automatisch
Fahrradkein identischer 0,5-Promille-Regeltatbestand wie beim Kfzab etwa 1,6 Promilleschon darunter Straftat bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen möglich
Pedelec bis 25 km/hregelmäßig wie Fahrradregelmäßig Fahrradmaßstabtechnische Ausgestaltung prüfen
S-PedelecKraftfahrzeugKraftfahrzeugmaßstabZulassung und Fahrerlaubnis erforderlich

Wer alkoholisiert nicht mehr Auto fahren will, sollte nicht reflexartig auf E-Scooter oder Fahrrad wechseln. Sicher sind zu Fuß gehen, Taxi, ÖPNV, Abholung oder eine Übernachtung. Auch zu Fuß können stark alkoholisierte Personen sich und andere gefährden, aber sie führen jedenfalls kein Fahrzeug.

Alkohol in der Probezeit und unter 21 Jahren

Ein Verstoß gegen § 24c StVG ist nicht nur eine Geldfrage. Im Fahrerlaubnisrecht wird er als schwerwiegender Verstoß behandelt. Beim ersten A-Verstoß kann die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. Weitere Verstöße können schriftliche Verwarnungen, verkehrspsychologische Empfehlungen und schließlich Fahrerlaubnismaßnahmen nach sich ziehen.

Die Null-Promille-Regel endet für eine Person unter 21 nicht dadurch, dass die reguläre Probezeit früher abgelaufen ist. Umgekehrt gilt sie für eine ältere Person weiter, solange diese sich noch in der Probezeit befindet. Maßgeblich ist, ob mindestens eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist.

Auch geringe Restwerte können relevant sein. Das Gesetz knüpft an den Konsum und das Fahren unter Wirkung an. Medikamente, Mundalkohol oder alkoholfreie Produkte werfen in Grenzfällen Beweisfragen auf, sollten aber nicht als Strategie genutzt werden, um bewusst nach Alkoholkonsum zu fahren.

Wann droht eine MPU wegen Alkohol?

Eine MPU ist keine zusätzliche Strafe des Strafgerichts, sondern ein Instrument der Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung der Fahreignung. Sie kann insbesondere nach hohen Alkoholwerten, wiederholten Alkoholfahrten oder Tatsachen angeordnet werden, die auf Alkoholmissbrauch hindeuten. Die genaue Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung und der individuellen Vorgeschichte.

Typische Konstellationen

  • Kraftfahrt mit 1,6 Promille oder mehr
  • wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss
  • frühere Alkoholauffälligkeit plus neue Tatsachen
  • Fahrradfahrt mit hohem Wert und daraus folgende Eignungszweifel
  • medizinische Hinweise auf Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit

Unterhalb von 1,6 Promille kann eine MPU je nach Umständen ebenfalls möglich sein. Die Rechtslage wurde durch gerichtliche Entscheidungen differenziert. Es ist deshalb unseriös, pauschal zu behaupten, zwischen 1,1 und 1,59 Promille gebe es „niemals MPU“.

Vorbereitung und Abstinenznachweise

Eine MPU prüft nicht, ob jemand Antworten auswendig gelernt hat. Sie untersucht, ob das frühere Verhalten verstanden, glaubhaft verändert und ein Rückfall ausreichend unwahrscheinlich ist. Je nach Diagnose und Vorgeschichte können kontrollierte Abstinenznachweise erforderlich oder ein tragfähiges Konzept für kontrollierten Konsum zu bewerten sein. Haaranalysen und Urinkontrollprogramme müssen fachlichen Standards entsprechen; selbst organisierte Tests ohne anerkanntes Programm helfen möglicherweise nicht.

Kontrolle, Unfall und Versicherungsfolgen

Bei einer Kontrolle sollte niemand Widerstand leisten, Messungen manipulieren oder falsche Personalien angeben. Gleichzeitig besteht kein Zwang, sich ohne Kenntnis der Lage ausführlich zur konsumierten Menge, Trinkzeit oder Fahrt zu äußern. Angaben können für Rückrechnung und Vorsatzbewertung relevant werden. Beschuldigte haben strafprozessuale Rechte; bei schweren Vorwürfen ist frühzeitige Beratung sinnvoll.

Nach einem Unfall können neben Bußgeld oder Strafverfahren zivil- und versicherungsrechtliche Folgen entstehen. Die Kfz-Haftpflicht schützt zunächst geschädigte Dritte, kann aber unter vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen Regress beim Versicherungsnehmer nehmen. In der Kaskoversicherung kann grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu Leistungskürzungen oder Ausschlüssen führen. Höhe und Umfang hängen vom Vertrag und Einzelfall ab; pauschale Maximalbeträge sollten nicht ohne Prüfung genannt werden.

Unfallflucht verschärft die Situation

Wer alkoholisiert an einem Unfall beteiligt ist, darf den Ort nicht verlassen, um einer Kontrolle zu entgehen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein eigener Straftatbestand. Nach einem Unfall sind Absicherung, Hilfeleistung, Notruf und die erforderlichen Feststellungen wichtiger als die Sorge vor dem Alkoholwert.

Verfahren und Prüfung: Welche Fragen wirklich zählen

Die Verteidigung gegen einen Alkoholvorwurf unterscheidet sich von der Prüfung einer Geschwindigkeitsmessung. Es geht weniger um ein Blitzerfoto, sondern um Proben, Messabläufe, Zeitachsen, Ausfallerscheinungen und die Frage, wer tatsächlich gefahren ist.

PrüffeldRelevante Fragen
FahrereigenschaftWer führte das Fahrzeug zu welchem Zeitpunkt?
AtemmessungWar das Gerät zugelassen und gültig geeicht? Wurden Kontrollzeiten eingehalten?
BlutprobeStimmen Identität, Entnahmezeit, Lagerung und Laborzuordnung?
RückrechnungWann endete die Fahrt, wann wurde getrunken, befand sich die Person noch in der Aufnahmephase?
AusfallerscheinungenSind sie zeitnah und konkret dokumentiert? Gibt es alternative Erklärungen?
GefährdungBestand eine konkrete Gefahr und beruhte sie auf der Alkoholisierung?
FahrerlaubnisfolgenWelche Voreintragungen, Werte und Eignungstatsachen liegen vor?

Ein Messfehler ist nicht schon deshalb gegeben, weil zwei Werte voneinander abweichen. Atem- und Blutalkohol messen Unterschiedliches und werden zu unterschiedlichen Zeiten erhoben. Ebenso ist ein „Nachtrunk“ keine harmlose Standarderklärung. Eine bewusst falsche Darstellung kann die Glaubwürdigkeit zerstören und weitere rechtliche Probleme verursachen.

Bei einem Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung. Im Strafverfahren gelten andere Abläufe; möglich sind Anhörung, Beschlagnahme des Führerscheins, vorläufige Entziehung, Strafbefehl oder Anklage. Ein Strafbefehl kann ohne Hauptverhandlung ergehen und hat eine kurze Einspruchsfrist. Schriftstücke sollten deshalb sofort vollständig geprüft werden.

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Darf ich mit 0,49 Promille sicher Auto fahren?

Nein. Unterhalb von 0,5 Promille kann bei alkoholbedingten Fahrfehlern oder einem Unfall eine Straftat vorliegen. Außerdem ist der eigene Wert ohne beweissichere Messung unbekannt und kann während der Alkoholaufnahme noch steigen.

Gilt für E-Scooter dieselbe Promillegrenze wie fürs Auto?

Grundsätzlich ja, weil E-Scooter Kraftfahrzeuge sind. Die 0,5-Promille-Ordnungswidrigkeit und die Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille können gelten. Auch Probezeitfolgen sind möglich.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Bei Kraftfahrzeugen wird ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Schon ab etwa 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.

Kann Kaffee den Alkoholabbau beschleunigen?

Nein. Kaffee kann wacher machen, beschleunigt den Abbau in der Leber aber nicht relevant. Auch Schlaf, Duschen oder Sport machen eine alkoholisierte Person nicht schneller fahrtüchtig.

Wann muss ich wegen Alkohol zur MPU?

Typische Gründe sind eine Kraftfahrt ab 1,6 Promille, wiederholte Alkoholfahrten oder sonstige Tatsachen, die Alkoholmissbrauch nahelegen. Unterhalb von 1,6 Promille hängt die Anordnung von Vorgeschichte und Einzelfall ab.

Kann eine betrunkene Fahrradfahrt meinen Autoführerschein gefährden?

Ja. Eine erhebliche Alkoholfahrt mit dem Fahrrad kann Zweifel an der allgemeinen Fahreignung auslösen. Strafverfahren, Punkte und eine MPU-Anordnung sind möglich. Wird ein verlangtes Gutachten nicht beigebracht, kann die Fahrerlaubnisbehörde daraus Konsequenzen ziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung?

Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, darf aber vorübergehend nicht genutzt werden. Bei der Entziehung erlischt sie. Nach der Sperrfrist ist ein Neuerteilungsantrag erforderlich; eine MPU kann Voraussetzung sein.

Ist ein privater Alkoholtester zuverlässig genug?

Ein privates Gerät kann höchstens warnen. Kalibrierung, Anwendung, Restalkohol im Mund und Messqualität sind unsicher. Ein angezeigter niedriger Wert ist keine rechtliche oder medizinische Fahrfreigabe.

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Quellen

Redaktioneller Hinweis: Der Text bietet allgemeine Informationen. Grenzwerte, Strafbarkeit und Fahrerlaubnisfolgen müssen im konkreten Sachverhalt geprüft werden. Ein Online-Rechner kann weder Fahrtüchtigkeit feststellen noch eine Rechtsberatung ersetzen.

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