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TÜV überzogen 2026: HU-Frist, Bußgeld, Punkt und Kosten
HU oder TÜV überzogen? Aktuelle Regeln 2026 zu Fristen, Bußgeld, Punkt, Nachprüfung, Mängeln, Plakette, Elektroauto und Versicherung.
Stand: 2026-07-22· Lesezeit: 18–22 Minuten· Geprüft: Redaktion meinbussgeld.de
Kurzantwort: Für Pkw ist die erste Hauptuntersuchung grundsätzlich nach 36 Monaten, danach regelmäßig alle 24 Monate fällig. Ist die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, wird die Untersuchung vertieft und die HU-Gebühr steigt regelmäßig um 20 Prozent. Für einen normalen Pkw reichen die Regelsanktionen nach der ADAC-Übersicht von 15 Euro bei mehr als zwei bis vier Monaten bis zu 60 Euro und einem Punkt bei mehr als acht Monaten. Entscheidend sind Fahrzeugart, Überschreitungsdauer und Einzelfall.
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Was bedeutet TÜV, HU und AU?
Im Alltag wird häufig gesagt, ein Fahrzeug müsse „zum TÜV“. Rechtlich ist damit die Hauptuntersuchung, kurz HU, nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gemeint. Der TÜV ist nur eine von mehreren anerkannten Prüforganisationen. Auch andere zugelassene Überwachungsorganisationen dürfen die HU durchführen. Für Frist, Plakette und Rechtsfolgen spielt es keine Rolle, welche anerkannte Stelle gewählt wird.
Die Abgasuntersuchung, kurz AU, ist bei den meisten Fahrzeugen Bestandteil der HU. Sie wird deshalb nicht mehr als völlig unabhängiger Termin neben der Hauptuntersuchung behandelt. Trotzdem kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch von einer anerkannten Werkstatt vorbereitet oder durchgeführt werden; die Nachweise müssen rechtzeitig und korrekt in das HU-Verfahren einfließen.
Die HU ist keine Garantie, dass ein Fahrzeug bis zum nächsten Termin mängelfrei bleibt. Geprüft wird der Zustand zum Untersuchungszeitpunkt nach einem festgelegten Prüfkatalog. Die Halterin oder der Halter bleibt zwischen den Terminen dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig und verkehrssicher ist. Ein defektes Bremslicht, ein beschädigter Reifen oder eine Warnmeldung darf nicht bis zur nächsten Plakette ignoriert werden.
| Begriff | Bedeutung | Typischer Irrtum |
|---|---|---|
| HU | gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung | „Nur eine freiwillige Werkstattkontrolle“ |
| AU | Untersuchung des Abgasverhaltens, meist Teil der HU | „Immer ein separater Termin“ |
| Prüforganisation | amtlich anerkannte Stelle, die die HU durchführen darf | „Nur der TÜV ist zulässig“ |
| HU-Plakette | zeigt Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit | „Die Frist endet erst am Tag der letzten Prüfung“ |
| Untersuchungsbericht | dokumentiert Ergebnis und festgestellte Mängel | „Die Plakette ersetzt alle Unterlagen“ |
Welche HU-Fristen gelten?
Bei einem neuen Pkw ist die erste HU grundsätzlich 36 Monate nach der Erstzulassung fällig. Danach gilt regelmäßig ein Rhythmus von 24 Monaten. Motorräder werden grundsätzlich alle 24 Monate untersucht. Für Mietfahrzeuge, Taxis, Busse, bestimmte Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Anhänger können abweichende, teilweise kürzere Intervalle gelten. Die richtige Frist lässt sich deshalb nicht ausschließlich aus einer allgemeinen Pkw-Regel ableiten.
Die Frist endet mit Ablauf des auf der Plakette ausgewiesenen Monats. Steht die Plakette beispielsweise für Juli 2026, darf die HU grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 durchgeführt werden. Ab dem 1. August ist die Frist überschritten. Maßgeblich ist nicht, wann ein Erinnerungsschreiben eintrifft. Prüforganisationen, Werkstätten oder Zulassungsstellen sind nicht verpflichtet, jede Fahrzeughalterin und jeden Fahrzeughalter persönlich zu erinnern.
| Fahrzeuggruppe | Typischer HU-Rhythmus | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| neuer Pkw | erstmals nach 36 Monaten | gerechnet ab Erstzulassung |
| Pkw nach erster HU | regelmäßig 24 Monate | Fristmonat auf der Plakette prüfen |
| Motorrad | regelmäßig 24 Monate | gilt auch bei geringer Jahresfahrleistung |
| Pkw zur Personenbeförderung | häufig kürzer | konkrete Zulassungsart maßgeblich |
| Wohnmobil | abhängig von Alter und zulässiger Gesamtmasse | nicht pauschal wie Pkw behandeln |
| Anhänger | abhängig von Art, Masse und Nutzung | Zulassungsdokumente und Anlage VIII StVZO prüfen |
| schwere Nutzfahrzeuge/Busse | teils 12 Monate und zusätzliche Prüfungen | Sicherheitsprüfung kann hinzukommen |
Die Tabelle dient der Orientierung und ersetzt nicht die Fristbestimmung anhand der Zulassungsdaten. Sondergenehmigungen, Fahrzeugänderungen und die konkrete Fahrzeugklasse können eine andere Einordnung erforderlich machen.
Keine Rückdatierung mehr
Wird die HU verspätet durchgeführt, wird die neue Plakette grundsätzlich nicht auf den ursprünglich versäumten Monat zurückdatiert. Der nächste Zeitraum beginnt mit der tatsächlich bestandenen Untersuchung. Das macht die Verspätung aber nicht folgenlos: Während der Überschreitung kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld drohen; ab mehr als zwei Monaten ist zudem regelmäßig eine vertiefte Untersuchung vorgesehen.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Pflicht trifft in erster Linie die Halterin oder den Halter. Wer ein Fahrzeug fährt, muss jedoch ebenfalls auf einen vorschriftsmäßigen Zustand achten. Bei Firmenwagen sollte schriftlich geregelt sein, wer Termine kontrolliert. Ein interner Kalenderfehler beseitigt die öffentlich-rechtliche Pflicht nicht. Bei Leasingfahrzeugen bleibt die vertragliche Organisation wichtig: Dass das Fahrzeug wirtschaftlich einer Leasinggesellschaft gehört, bedeutet nicht automatisch, dass diese den HU-Termin im Alltag übernimmt.
Wie wird die HU-Plakette gelesen?
Die runde Plakette am hinteren Kennzeichen enthält in der Mitte die zweistellige Jahreszahl. Der Fälligkeitsmonat steht oben auf der Zwölf-Uhr-Position. Die schwarze Balkenmarkierung erleichtert Kontrollen aus größerer Entfernung: Ihre Stellung entspricht einer Uhrzeit. Zusätzlich wechselt die Grundfarbe nach einem festen Jahresrhythmus.
Wer die Plakette nicht sicher lesen kann, findet den nächsten Termin auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und im letzten HU-Bericht. Bei abweichenden Angaben sollte nicht geraten werden. Eine Prüforganisation oder Zulassungsstelle kann klären, welche Dokumentation maßgeblich ist.
Eine beschädigte, unleserliche oder manipulierte Plakette ist kein Mittel, die Frist zu verlängern. Eigenmächtiges Verändern oder Aufkleben ist unzulässig. Nach einer bestandenen HU wird die Plakette von der berechtigten Stelle zugeteilt; bei Verlust oder Beschädigung ist das offizielle Verfahren zu nutzen.
Aktuell 2026: Digitaler Bericht und TÜV-Report
Seit November 2025 kann der HU-Bericht nach Angaben des ADAC zusätzlich digital bereitgestellt werden. Die digitale Variante erleichtert die Ablage und den Abruf, ändert aber weder die Prüffrist noch die Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Fahrzeughaltende sollten den Bericht so speichern, dass er bei Verkauf, Zulassungsvorgängen oder Rückfragen verfügbar bleibt. Je nach Vorgang kann weiterhin ein geeigneter Nachweis verlangt werden.
Der TÜV-Report 2026 wertet rund 9,5 Millionen Hauptuntersuchungen aus dem Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 aus. Nach Angaben des TÜV-Verbands scheiterten 21,5 Prozent der untersuchten Fahrzeuge an erheblichen oder gefährlichen Mängeln; 12,3 Prozent hatten geringe Mängel und 66,1 Prozent waren ohne Mängel. Etwa 135.000 Fahrzeuge wiesen gefährliche Mängel auf. Rund 12.000 wurden als verkehrsunsicher eingestuft und mussten unmittelbar aus dem Verkehr gezogen werden.
Hauptuntersuchungen im TÜV-Report 2026
Die Zahlen sind keine individuelle Ausfallprognose. Fahrzeugmodell, Alter, Laufleistung, Wartung und Nutzung beeinflussen das Ergebnis. Der Report zeigt aber, weshalb die HU nicht als bloße Formalität verstanden werden sollte. Die durchschnittliche Pkw-Flotte wird älter; laut TÜV-Verband lag das Durchschnittsalter bei 10,6 Jahren. Regelmäßige Wartung gewinnt damit an Bedeutung.
TÜV überzogen: Bußgeld, Punkt und vertiefte HU
Bei einem normalen Pkw staffeln sich die Regelsanktionen nach der Dauer der Fristüberschreitung. Nach der im Mai 2026 aktualisierten ADAC-Übersicht werden bei mehr als zwei bis vier Monaten 15 Euro, bei mehr als vier bis acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt genannt. Für Fahrzeuge, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, gelten strengere und früher einsetzende Stufen.
| Überschreitung bei Pkw/Motorrad | Regelfolge laut ADAC-Übersicht 2026 | Weitere Auswirkung |
|---|---|---|
| bis einschließlich 2 Monate | regelmäßig noch kein Verwarnungsgeld aus dieser Stufe | HU bleibt sofort fällig |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro | vertiefte HU, regelmäßig 20 Prozent Aufschlag |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro | vertiefte HU |
| mehr als 8 Monate | 60 Euro und 1 Punkt | vertiefte HU; Eintrag im Fahreignungsregister |
Die zentrale Bußgeldtabelle sollte vor Veröffentlichung automatisiert aus der aktuellen BKatV gespeist werden. Gebühren, Auslagen und andere Verstöße können hinzukommen. Wer etwa ein erkennbar verkehrsunsicheres Fahrzeug führt, wird nicht nur wegen der abgelaufenen Plakette bewertet.
Vertiefte HU ab mehr als zwei Monaten
Ist der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, wird die Hauptuntersuchung nach den veröffentlichten Verbraucherinformationen umfangreicher durchgeführt. Dafür fällt regelmäßig ein Aufschlag von 20 Prozent auf die HU-Gebühr an. Der Aufschlag ist keine Geldbuße, sondern Folge des zusätzlichen Prüfaufwands. Er kann daher neben einem Verwarnungs- oder Bußgeld entstehen.
Punkt für Halter oder Fahrer?
Bei der Fristpflicht geht es regelmäßig um die Verantwortung der haltenden Person. Das ist von einer Geschwindigkeits- oder Rotlichtordnungswidrigkeit zu unterscheiden, die grundsätzlich der fahrenden Person zugerechnet wird. In Firmenfuhrparks oder bei mehreren Nutzenden muss deshalb geklärt werden, wer Halter im rechtlichen Sinn ist und welche Pflichten tatsächlich übertragen wurden. Interne Zuständigkeiten können für Verschulden und Organisation wichtig sein, ändern aber nicht ohne Weiteres die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Die HU betrachtet sicherheits- und umweltrelevante Baugruppen nach einem einheitlichen Prüfkatalog. Dazu gehören Bremsanlage, Lenkung, Sichtverhältnisse, Beleuchtung, Achsen, Räder, Reifen, Fahrgestell, Karosserie, Sicherheitsgurte, elektronische Systeme und Umweltverhalten. Moderne Fahrzeuge werden auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle geprüft, soweit dies vorgesehen ist.
| Bereich | Beispiele für Prüfpunkte | Sinnvolle Eigenkontrolle |
|---|---|---|
| Bremsen | Wirkung, Gleichmäßigkeit, Leitungen, Scheiben | Geräusche, Warnleuchten, Bremsgefühl beachten |
| Reifen/Räder | Profiltiefe, Schäden, Größe, Befestigung | Druck und sichtbare Beschädigungen prüfen |
| Licht/Sicht | Scheinwerfer, Leuchten, Scheiben, Wischer | alle Leuchten mit zweiter Person testen |
| Lenkung/Fahrwerk | Spiel, Gelenke, Federn, Dämpfer | ungewöhnliche Geräusche nicht ignorieren |
| Karosserie | tragende Teile, Korrosion, scharfe Kanten | Roststellen früh fachlich bewerten lassen |
| Umwelt | Abgasverhalten, relevante Kontrollsysteme | Warnlampen und Fehlermeldungen klären |
| Ausrüstung | Gurte, Kennzeichen, Warndreieck, Warnweste | Vollständigkeit vor Termin kontrollieren |
Ein aufgeräumter Innenraum ersetzt keine technische Prüfung, erleichtert aber den Zugang zu Gurten, Fahrzeugidentnummer und vorgeschriebener Ausstattung. Lose Gegenstände sollten aus Sicherheitsgründen gesichert werden. Kindersitze müssen nicht pauschal ausgebaut werden, dürfen aber Prüfbereiche nicht unzugänglich machen.
Mängelklassen und Nachprüfung
Nicht jede Beanstandung hat dieselbe Folge. Hinweise und geringe Mängel können eine Plakette zulassen, wobei die festgestellten Punkte dennoch unverzüglich behoben werden sollten. Bei erheblichen Mängeln wird keine neue Plakette erteilt. Das Fahrzeug muss repariert und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Bei gefährlichen Mängeln ist die Nutzung nur noch sehr eingeschränkt zulässig; bei Verkehrsunsicherheit wird die vorhandene Plakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen.
| Ergebnis | Bedeutung | Typische Folge |
|---|---|---|
| ohne Mangel | keine relevante Beanstandung | Plakette wird erteilt |
| Hinweis | Beobachtung ohne aktuelle Mangelbewertung | Entwicklung im Blick behalten |
| geringer Mangel | Vorschriftsabweichung mit geringerer unmittelbarer Relevanz | Plakette kann erteilt werden; rasch beheben |
| erheblicher Mangel | Verkehrssicherheit oder Vorschriftsmäßigkeit relevant beeinträchtigt | keine Plakette; Reparatur und Nachprüfung |
| gefährlicher Mangel | unmittelbare Verkehrsgefährdung zu erwarten | nur sehr begrenzte Weiterfahrt zur Reparatur möglich |
| verkehrsunsicher | direkte Gefahr | Plakette entfernen; Fahrzeug nicht weiter betreiben |
Ein Monat für die Nachprüfung
Nach einer nicht bestandenen HU muss die Nachprüfung grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen. Wird die Frist versäumt, ist regelmäßig eine neue vollständige HU nötig, die erneut bezahlt werden muss. Der Mängelbericht sollte der Werkstatt vollständig vorgelegt und zur Nachprüfung mitgebracht werden. Es ist riskant, nur den auffälligsten Mangel zu reparieren, wenn mehrere Positionen dokumentiert sind.
Die Monatsfrist ist keine Erlaubnis, ein gefährliches Fahrzeug vier Wochen normal weiterzufahren. Zulässig ist nur, was der konkrete Mangelgrad und die Hinweise im Bericht erlauben. Bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug scheidet die Weiterfahrt aus; ein Transport zur Werkstatt muss organisiert werden.
Hauptuntersuchung beim Elektroauto
Elektroautos unterliegen grundsätzlich denselben HU-Fristen wie vergleichbare Pkw. Es gibt keine generelle Befreiung, nur weil kein klassischer Verbrennungsmotor vorhanden ist. Die Abgasuntersuchung entfällt beim reinen Batterieelektrofahrzeug, die übrige sicherheitsrelevante Prüfung bleibt umfassend.
Der TÜV-Report 2026 nennt bei Elektrofahrzeugen unter anderem Auffälligkeiten an Achsaufhängungen sowie an Bremsscheiben. Das höhere Fahrzeuggewicht kann Fahrwerksteile beanspruchen. Rekuperation reduziert die Nutzung der mechanischen Bremse, wodurch Scheiben korrodieren können. Daraus folgt nicht, dass Elektroautos generell unsicherer sind. Modell, Alter, Konstruktion und Wartung müssen getrennt betrachtet werden.
Vor der HU sollte bei einem Elektroauto zusätzlich auf Warnanzeigen des Hochvoltsystems, Beschädigungen am Unterboden, Ladekabel und Ladeanschluss geachtet werden. Arbeiten am Hochvoltsystem gehören ausschließlich in qualifizierte Hände. Eine private Sichtprüfung darf nicht dazu führen, Abdeckungen zu öffnen oder orangefarbene Hochvoltleitungen anzufassen.
Sonderfälle: Saisonkennzeichen, Ausland und Fahrzeugverkauf
Saisonkennzeichen
Fällt der HU-Monat in den Ruhezeitraum eines Saisonkennzeichens, kann das Fahrzeug nicht einfach außerhalb des Zulassungszeitraums zur Prüfstelle gefahren werden. Die Untersuchung ist grundsätzlich im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Die konkrete Handhabung sollte rechtzeitig mit Prüfstelle und Zulassungsbehörde abgestimmt werden. Eine Fahrt ohne wirksame Zulassung ist keine harmlose Terminfrage.
Längerer Auslandsaufenthalt
Eine deutsche HU kann regelmäßig nicht durch eine beliebige ausländische Untersuchung ersetzt werden. Wer sich mit dem Fahrzeug bei Fälligkeit nachweislich im Ausland befindet, sollte Belege zum Aufenthalt aufbewahren und die HU nach Rückkehr unverzüglich nachholen. Das schützt nicht automatisch vor jeder ausländischen Maßnahme und verlängert die deutsche Frist nicht formell. Europäische Staaten haben eigene Vorschriften zur technischen Überwachung und zur Anerkennung.
Abgemeldetes Fahrzeug
Auf privatem, nicht öffentlich zugänglichem Grund kann ein abgemeldetes Fahrzeug grundsätzlich stehen, ohne dass damit normal am Straßenverkehr teilgenommen wird. Für Wiederzulassung und Fahrt zur HU gelten besondere Vorgaben. Das Fahrzeug darf nicht allein wegen eines vereinbarten Termins ohne Kennzeichen oder Versicherung beliebig auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Kauf und Verkauf
Beim Gebrauchtwagenkauf sollte der HU-Bericht geprüft werden, nicht nur die Plakette. „TÜV neu“ sagt nichts darüber, wie zukünftige Verschleißteile aussehen oder ob verdeckte Mängel bestehen. Beim Verkauf muss wahrheitsgemäß über bekannte erhebliche Mängel und den HU-Status informiert werden. Eine frische HU ist kein vollständiges Sachmängelgutachten und schließt Gewährleistungsfragen nicht aus.
Vorbereitung auf die HU
Eine Werkstatt-Vorabprüfung ist freiwillig. Sie kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, verursacht aber zusätzliche Kosten und ersetzt nicht die amtliche Untersuchung. Kleinere Punkte lassen sich vorher selbst kontrollieren, ohne technische Sicherheit vorzutäuschen.
- Fälligkeit in Plakette, Zulassungsbescheinigung und Bericht abgleichen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls Änderungsnachweise bereitlegen.
- Scheinwerfer, Blinker, Brems-, Rückfahr- und Kennzeichenleuchten testen.
- Reifen auf Schäden, Luftdruck und ausreichendes Profil kontrollieren.
- Scheibenwischer, Waschanlage, Spiegel und Scheiben prüfen.
- Sicherheitsgurte zugänglich machen; Warndreieck, Warnweste und Verbandmaterial prüfen.
- Warnleuchten und Fehlermeldungen vor dem Termin fachlich klären.
- Nicht eingetragene oder nicht genehmigte Umbauten dokumentieren und legalisieren lassen.
Eine Motorwäsche unmittelbar vor der HU kann Undichtigkeiten verdecken und Misstrauen auslösen; sie ist kein Ersatz für Reparatur. Ebenso sollte eine Warnleuchte nicht bloß gelöscht werden, ohne die Ursache zu beheben. Fehler können während der Prüfung erneut auftreten oder in Diagnosedaten erkennbar bleiben.
Unfall und Versicherung bei abgelaufener HU
Eine abgelaufene HU führt nicht automatisch dazu, dass die Kfz-Haftpflicht einen Geschädigten unbezahlt lässt. Die Haftpflicht dient gerade dem Schutz Dritter. Im Innenverhältnis können jedoch Fragen entstehen, wenn ein technischer Mangel den Unfall verursacht oder verschärft hat und die Pflichtverletzung erheblich war. Bei Kaskoversicherungen können vertragliche Obliegenheiten und grobe Fahrlässigkeit relevant werden.
Entscheidend ist der Kausalzusammenhang. Ein Auffahrunfall wegen Ablenkung wird nicht allein deshalb technisch verursacht, weil die Plakette einen Monat abgelaufen war. Versagen dagegen stark verschlissene Bremsen, die bei rechtzeitiger HU erkannt worden wären, kann die Bewertung anders ausfallen. Unfallstelle, Fahrzeugzustand und Versichererkommunikation sollten dokumentiert werden; pauschale Aussagen wie „ohne TÜV nie Versicherungsschutz“ sind zu grob.
Bußgeldbescheid und Prüfung
Ein Verwarnungsgeldangebot kann durch fristgerechte Zahlung erledigt werden. Bei einem Bußgeldbescheid läuft grundsätzlich eine zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung. Vor einem Einspruch sollten Tatzeit, Fahrzeugart, Haltereigenschaft, Fristmonat und Dauer der Überschreitung überprüft werden.
| Prüffrage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| War die Person tatsächlich Halterin oder Halter? | Die HU-Pflicht wird typischerweise halterbezogen sanktioniert. |
| Welcher Fristmonat war verbindlich? | Er bestimmt Beginn und Dauer der Überschreitung. |
| Welche Fahrzeugklasse liegt vor? | Für sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge gelten andere Stufen. |
| War das Fahrzeug zugelassen und im öffentlichen Verkehr? | Abmeldung und Saison können den Sachverhalt verändern. |
| Wurde die HU inzwischen durchgeführt? | Das beseitigt den früheren Verstoß nicht, dokumentiert aber Abhilfe. |
| Stimmt der Punkteeintrag mit der Stufe überein? | Ein Punkt setzt bei normalen Pkw regelmäßig mehr als acht Monate voraus. |
Ein Einspruch sollte nicht allein eingelegt werden, um Zeit zu gewinnen. Bleibt der Bescheid bestehen, können weitere Kosten entstehen. Bei einem drohenden Punkt, Firmenfuhrpark, unklarer Halterstellung oder falscher Fahrzeugklasse kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Häufige Fragen zur Hauptuntersuchung
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Es gibt keinen allgemeinen kostenlosen „Kulanzzeitraum“. Die HU ist ab dem ersten Tag nach Ablauf des Fälligkeitsmonats überzogen. Bei Pkw setzt die erste in der Tabelle genannte Geldsanktion regelmäßig erst bei mehr als zwei Monaten ein. Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung besteht trotzdem bereits vorher.
Wird die neue Plakette zurückdatiert?
Nein. Nach bestandener verspäteter HU richtet sich die nächste Fälligkeit grundsätzlich nach dem tatsächlichen Untersuchungsmonat. Sanktionen und der Aufschlag für eine vertiefte HU können dennoch anfallen.
Was kostet eine vertiefte HU?
Bei mehr als zwei Monaten Überschreitung wird die normale HU-Gebühr regelmäßig um 20 Prozent erhöht. Der absolute Betrag hängt von Prüforganisation, Bundesland, Fahrzeugart und Untersuchungsumfang ab. Er ist von einem Verwarnungs- oder Bußgeld zu unterscheiden.
Darf ich mit erheblichen Mängeln noch fahren?
Erhebliche Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden; die Nachprüfung ist grundsätzlich innerhalb eines Monats erforderlich. Welche Fahrten bis dahin vertretbar sind, hängt vom Bericht und dem konkreten Zustand ab. Bei gefährlichen Mängeln ist die Nutzung stark eingeschränkt, bei Verkehrsunsicherheit unzulässig.
Muss ein Elektroauto zur HU?
Ja. Für reine Elektro-Pkw gelten grundsätzlich die üblichen Pkw-Fristen. Die klassische Abgasuntersuchung entfällt, sicherheitsrelevante Systeme, Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung und weitere Baugruppen werden aber geprüft.
Reicht ein Termin als Schutz vor einem Bußgeld?
Ein vereinbarter Termin macht die abgelaufene Frist nicht rückwirkend rechtzeitig. Bei Kontrollen kann der Nachweis zeigen, dass die Untersuchung bereits organisiert ist, garantiert aber keine Sanktionsfreiheit. Der frühestmögliche Termin sollte wahrgenommen werden.
Was passiert, wenn ich die Nachprüfungsfrist verpasse?
Nach Ablauf des Monats wird regelmäßig eine neue vollständige HU erforderlich. Dadurch steigen die Kosten. Der Mängelstatus kann sich außerdem verschärft haben; das Fahrzeug muss weiterhin verkehrssicher sein.
Muss der HU-Bericht im Auto liegen?
Der Bericht muss aufbewahrt und bei bestimmten Vorgängen vorgelegt werden können. Für die gewöhnliche Fahrt ist die Zulassungsbescheinigung Teil I das zentrale mitzuführende Dokument. Eine digitale Bereitstellung erleichtert seit Ende 2025 die Ablage, ersetzt aber nicht jede formelle Nachweisanforderung.
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Quellen
Redaktioneller Hinweis: Diese Übersicht bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung oder technische Fahrzeugprüfung. Fristen, Fahrzeugklasse und Sanktionen sind im Einzelfall anhand der aktuellen StVZO und BKatV zu kontrollieren.