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Einspruchsfrist berechnen

Prüfen Sie unverbindlich, ob die 14-Tage-Einspruchsfrist nach Bußgeldbescheid noch läuft — und handeln Sie rechtzeitig.

Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen können im Einzelfall abweichen — z. B. bei Feiertagen, Zustellungsfiktion oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?
In der Regel beträgt die Einspruchsfrist 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Im Einzelfall können Abweichungen gelten.
Ab wann beginnt die Einspruchsfrist?
Die Frist beginnt mit Zustellung des Bußgeldbescheids. Bei einem Anhörungsbogen läuft die Einspruchsfrist in der Regel noch nicht.
Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?
Nach Fristablauf kann der Bußgeldbescheid bestandskräftig werden. In Ausnahmefällen kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein — ein Anwalt kann das prüfen.
Kann ich den Bescheid trotzdem prüfen lassen?
Ja. Auch bei abgelaufener Frist oder unsicherem Zustellungsdatum können Partneranwälte prüfen, welche Optionen im Einzelfall bestehen.

Ratgeber zur Einspruchsfrist

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