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Handy am Steuer: Einspruch und Strafen
Das Smartphone in der Hand am Steuer — ein häufiger Tatvorwurf mit steigenden Bußgeldern und Punkten. Ob Freisprecheinrichtung, Halten oder Benutzen vorliegt, kann entscheidend sein. Einspruch lohnt sich im Einzelfall, wenn der Vorwurf unklar ist.
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Kurzantwort
Handy am Steuer wird mit Bußgeld und 1 Punkt geahndet — bei Gefährdung höher. Freisprecheinrichtung mit fest installiertem Gerät ist erlaubt. Einspruch kann sinnvoll sein, wenn „Benutzen“ vs. „Halten“ oder die Beweislage strittig ist.
Frist nicht verpassen
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Möglichkeiten.
Frist nicht verpassen – Bescheid prüfen lassenWas ist verboten?
- Handy in der Hand während der Fahrt
- Benutzen ohne Freisprecheinrichtung
- Tablet oder andere Geräte in der Hand
- In der Probezeit: verschärfte Folgen möglich
Was ist erlaubt?
Freisprecheinrichtung mit fest installiertem Gerät — ohne das Gerät in der Hand zu halten. Kurz berühren kann in engen Grenzen umstritten sein.
Strafen (Orientierung)
| Verstoß | Mögliche Folge |
|---|---|
| Handy am Steuer | Bußgeld, 1 Punkt |
| Mit Gefährdung | Höheres Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot möglich |
| In Probezeit | Verlängerung, Aufbauseminar möglich |
Einspruchsansätze
War das Gerät in der Hand oder in der Halterung? Reicht eine Freisprechanlage? Fehlt Beweisfoto oder Zeugenaussage? Diese Fragen können im Verfahren relevant sein.
Wann lohnt sich eine Prüfung?
- Sie nutzten Freisprecheinrichtung und bestreiten den Vorwurf
- Sie sind in der Probezeit — Verlängerung droht
- Der Bescheid enthält 2 Punkte oder Fahrverbot wegen Gefährdung
- Beweislage (Foto, Zeuge) erscheint dünn
Eine anwaltliche Prüfung kann Chancen und Risiken im Einzelfall einordnen — ohne Rechtsberatung und ohne Erfolgsgarantie durch diesen Ratgeber.
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Weiterführende Informationen
14 Tage Einspruchsfrist — je nach Einzelfall rechtzeitig handeln
Bußgeldbescheid kostenlos prüfen lassen
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- 14 Tage Einspruchsfrist beachten
Häufige Fragen
- Darf ich am Ampelstopp das Handy nutzen?
- Bei laufendem Motor gilt in der Regel Fahrbetrieb. Die Einordnung kann je nach Einzelfall strittig sein.
- Gilt das auch für Navigationsgeräte?
- Feste Navigation in Halterung ist in der Regel erlaubt. Bedienen während der Fahrt kann problematisch sein.
- Was passiert in der Probezeit?
- Handy am Steuer kann A-Verstoß sein — Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar möglich.
- Kann ich Einspruch ohne Anwalt einlegen?
- Ja — formfrei und fristgerecht. Eine Ersteinschätzung kann vorab Orientierung geben.
- Wie hoch ist das Bußgeld?
- Die aktuellen Beträge stehen im Bußgeldkatalog — sie können sich ändern. Der Bescheid ist maßgeblich.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Einschätzung hängt immer vom Einzelfall ab.
Inhaltliche Prüfung ausstehend (Stand: 2026-06-11).