Beim Abbiegen Gefahr erzeugt?
Fehler beim Abbiegen sind die häufigste einzelne Unfallursache in Deutschland: 53.770 Mal registrierte die Polizei 2024 falsches Abbiegen oder Wenden als Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschaden. Ob fehlender Schulterblick, missachteter Gegenverkehr oder überfahrener Grünpfeil ohne Anhalten: § 9 StVO stellt klare Pflichten auf. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die neue Abbiegeassistent-Pflicht für Lkw und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Abbiegen ohne sich vorher ordnungsgemäß einzuordnen | 10 € | eher nicht | ||
| ... mit Gefährdung | 30 € | eher nicht | ||
| ... mit Unfallfolge | 35 € | eher nicht | ||
| Abbiegen ohne entgegenkommende Fahrzeuge durchzulassen | 40 € | eher nicht | ||
| ... mit Gefährdung | 140 € | 1 | 1 Monat | |
| ... mit Unfallfolge | 170 € | 1 | 1 Monat | |
| Einfahren in eine Einmündung oder Kreuzung trotz stockendem Verkehr (mit Behinderung) | 20 € | eher nicht | ||
| Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen (mit Gefährdung) | 140 € | 1 | 1 Monat | |
| Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen in ein Grundstück | 80 € | 1 | ||
| Beim Abbiegen nach links nicht voreinander abgebogen (mit Gefährdung) | 70 € | 1 | ||
| Innerorts mit einem Lkw beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren | 70 € | 1 |
Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr
Rechtsgrundlage: Die Pflichtenkette des § 9 StVO
§ 9 StVO ordnet das Abbiegen als mehrstufigen Vorgang. Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker ankündigen und sich einordnen: nach rechts möglichst weit rechts, nach links bis zur Mitte, auf Einbahnstraßen ganz nach links. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem eigentlichen Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, die sogenannte doppelte Rückschaupflicht, beim Rechtsabbiegen ergänzt um den Schulterblick in den toten Winkel. Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchfahren lassen, und wer in ein Grundstück oder nach links abbiegt, muss zusätzlich entgegenkommende Radfahrer und Fußgänger passieren lassen. Auf Fußgänger, die die einmündende Fahrbahn überqueren, ist besondere Rücksicht zu nehmen; notfalls ist zu warten. Diese Pflichtenkette ist der Maßstab jedes Bußgeldvorwurfs.
Sanktionslogik: Warum der Schulterblick über Punkte entscheidet
Die Sanktionen beim Abbiegen sind gestaffelt nach dem Gewicht der verletzten Pflicht. Formfehler wie das fehlende Blinken oder falsches Einordnen bleiben im Verwarngeldbereich um 10 Euro. Deutlich ernster bewertet der Katalog Fehler, die schwächere Verkehrsteilnehmer treffen: Wer beim Abbiegen einen Fußgänger nicht durchlässt oder die Rückschau unterlässt und dadurch andere gefährdet, zahlt spürbar mehr und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es zum Unfall mit Sachschaden, steigen die Beträge weiter. Hintergrund dieser Logik: Abbiegefehler treffen überproportional Radfahrer und Fußgänger, die keinerlei Knautschzone haben. Bei einem Unfall spricht zudem der Anscheinsbeweis regelmäßig gegen den Abbieger, was zivilrechtlich meist zur vollen oder überwiegenden Haftung führt. Die konkreten Beträge zeigt die Bußgeldtabelle auf dieser Seite.
Kontrolle in der Praxis: Ampelkameras, Videowagen und Schwerpunktaktionen
Abbiegeverstöße werden auf mehreren Wegen festgestellt. An großen Kreuzungen erfassen Rotlichtüberwachungsanlagen auch Abbieger, die bei rotem Abbiegepfeil in die Kreuzung einfahren; die Induktionsschleifen der Blitzerampel unterscheiden dabei nicht zwischen Geradeaus- und Abbiegespur. Daneben führen Polizeidirektionen regelmäßig Schwerpunktkontrollen an Unfallhäufungsstellen durch, bei denen Beamte gezielt Schulterblick, Blinkverhalten und den Vorrang von Radfahrern auf begleitenden Radwegen beobachten. Zivile Videofahrzeuge dokumentieren Verstöße im fließenden Verkehr, und nach Unfällen rekonstruiert die Polizei den Hergang aus Spurenlage und Zeugenaussagen. Zunehmend fließen auch private Aufnahmen aus Dashcams in die Verfahren ein. Bei Lkw-Kontrollen prüfen die Behörden seit der Ausrüstungspflicht außerdem, ob vorgeschriebene Abbiegeassistenten verbaut und funktionsfähig sind.
Aktuell 2026: Abbiegeassistent-Pflicht zeigt erste Wirkung
Seit dem 07.07.2024 gilt eine wichtige Neuerung: Alle neu zugelassenen Lkw in der EU müssen mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sein, der Radfahrer und Fußgänger im toten Winkel erkennt und den Fahrer warnt. Wie dringend das war, zeigen die Zahlen: 2024 registrierte die Polizei 2.629 Unfälle zwischen Lkw und Radfahrern, 48 Radfahrer starben, 789 dieser Unfälle waren Abbiegeunfälle. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) kommt zu dem Ergebnis, dass Abbiegeassistenten rund 60 Prozent der Lkw-Abbiegeunfälle mit Radfahrern verhindern könnten. Die Demografie der Opfer ist auffällig: Etwa zwei Drittel der getöteten Radfahrer bei toten-Winkel-Unfällen sind Frauen, rund 40 Prozent älter als 65 Jahre. Da Bestandsfahrzeuge lange im Verkehr bleiben, fördern Bund und Länder 2026 weiterhin die freiwillige Nachrüstung.
Grünpfeil: Das Blechschild, die Anhaltepflicht und der neue Radfahrer-Grünpfeil
Der Grünpfeil, das Blechschild rechts neben der Ampel, erlaubt das Rechtsabbiegen trotz Rot, wird aber ständig falsch genutzt. Die Regel ist streng: Erst an der Haltlinie vollständig anhalten, dann prüfen, ob weder Fußgänger noch der freigegebene Querverkehr behindert oder gefährdet werden, erst danach abbiegen. Wer ohne Anhalten durchrollt, zahlt 70 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg; genau darauf zielen viele Schwerpunktkontrollen. Seit der StVO-Novelle gibt es zusätzlich den Grünpfeil mit dem Zusatz nur für Radfahrer (Zeichen 721), den Städte wie Bremen systematisch an geeigneten Kreuzungen anbringen. Er gilt ausschließlich für den Radverkehr, auch dort mit Anhaltepflicht. Autofahrer dürfen an einem reinen Radfahrer-Grünpfeil nicht bei Rot abbiegen, sonst liegt ein Rotlichtverstoß vor.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann er sich lohnt
Auch bei Abbiegeverstößen gilt die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Aussichtsreiche Angriffspunkte gibt es vor allem dort, wo der Vorwurf auf Beobachtung statt Messung beruht. Erstens die Rückschaupflicht: Ob der Schulterblick tatsächlich unterblieb, kann ein Beamter aus der Distanz oft nicht sicher erkennen; hier lohnt die genaue Prüfung von Standort und Sichtachse des Zeugen. Zweitens der Grünpfeil: Ein kurzes Anhalten wird aus bestimmten Blickwinkeln leicht übersehen, Videoaufzeichnungen oder Beifahrerzeugen können entlasten. Drittens beim Vorwurf der Gefährdung von Radfahrern: Kam der Radfahrer verbotswidrig auf der falschen Radwegseite oder unbeleuchtet, kann ein Mitverschulden die Bewertung ändern. Viertens nach Unfällen: Der Anscheinsbeweis gegen den Abbieger ist erschütterbar, etwa durch ein unfallanalytisches Gutachten zur Geschwindigkeit des anderen Beteiligten.
FAQ: Abbiegen
Was ist die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen?
Nach § 9 StVO muss der Abbieger zweimal auf den nachfolgenden Verkehr achten: vor dem Einordnen und unmittelbar vor dem Abbiegen. Beim Rechtsabbiegen gehört der Schulterblick in den toten Winkel dazu, um Radfahrer auf dem Radweg nicht zu übersehen.
Was kostet Abbiegen ohne zu blinken?
Abbiegen ohne Blinker kostet als reiner Formverstoß rund 10 Euro Verwarngeld. Deutlich teurer wird es, wenn dadurch andere gefährdet werden oder ein Unfall entsteht: Dann drohen höhere Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.
Muss ich am Grünpfeil anhalten?
Ja, immer. Der Grünpfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot nur nach vollständigem Anhalten an der Haltlinie und wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Wer ohne anzuhalten abbiegt, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Für wen gilt die Abbiegeassistent-Pflicht?
Seit dem 07.07.2024 müssen alle neu zugelassenen Lkw in der EU einen Abbiegeassistenten haben, der Radfahrer und Fußgänger im toten Winkel erkennt. Laut Unfallforschung der Versicherer könnten solche Systeme rund 60 Prozent der Lkw-Abbiegeunfälle mit Radfahrern verhindern.
Wie häufig sind Abbiegefehler als Unfallursache?
Fehler beim Abbiegen und Wenden waren 2024 mit 53.770 registrierten Fällen die häufigste einzelne Fehlverhaltenskategorie bei Unfällen mit Personenschaden in Deutschland. Besonders gefährdet sind Radfahrer und Fußgänger, die beim Abbiegen übersehen werden.
Dürfen Autofahrer am Radfahrer-Grünpfeil bei Rot abbiegen?
Nein. Der Grünpfeil mit dem Zusatz nur für Radfahrer (Zeichen 721) gilt ausschließlich für den Radverkehr. Autofahrer, die dort bei Rot abbiegen, begehen einen Rotlichtverstoß mit Bußgeld, Punkt und je nach Rotzeit sogar Fahrverbot.
Quellen und weiterführende Informationen
- UDV: Lkw-Abbiegeassistent gegen Radfahrerunfälle
- BMV: Fragen und Antworten zum Abbiegeassistenten
- Gesetze im Internet: § 9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
- Amt für Straßen und Verkehr Bremen: Der grüne Pfeil
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr