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Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Alkohol am Steuer zählt zu den gefährlichsten Verkehrsverstößen in Deutschland: Allein 2024 registrierte die Polizei rund 34.700 Alkoholunfälle, bei denen 198 Menschen starben. Wer die Promillegrenzen überschreitet, riskiert Bußgelder, Punkte, Fahrverbote und in schweren Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis samt MPU. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage nach § 24a StVG und § 316 StGB, die Sanktionslogik hinter der Bußgeldtabelle und den Weg zurück zum Führerschein.

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Promillegrenze von 0,0 überschritten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probezeit)250 €1
Promillegrenze von 0,5 überschritten
... beim 1. Mal500 €21 Monat
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate
Verkehr durch Alkohol am Steuer gefährdet (ab 0,3 Promille)3(1)
Promillegrenze von 1,09 überschritten3(1)

1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr

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Rechtsgrundlagen: § 24a StVG und § 316 StGB im Überblick

Die zentrale Vorschrift für Alkoholfahrten ist § 24a StVG: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, selbst wenn er völlig unauffällig fährt. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, dann greift § 316 StGB und die Fahrt wird automatisch zur Straftat, ohne dass es auf einen Unfall oder Fahrfehler ankommt. Schon ab 0,3 Promille droht eine Strafbarkeit, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien hinzukommen, Juristen sprechen von relativer Fahruntüchtigkeit. Gefährdet der Fahrer dabei Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, greift § 315c StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren schreibt § 24c StVG null Promille vor.

Mehr als die Tabelle: Wie sich die Sanktionen stufenweise verschärfen

Die Bußgeldtabelle nennt die Regelsätze, die eigentliche Härte liegt jedoch in der Eskalationslogik dahinter. Beim ersten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze setzt die Behörde neben der Geldbuße zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot fest, beim zweiten und dritten Verstoß steigen Bußgeld und Fahrverbotsdauer deutlich an. Oberhalb der Straftatschwelle verhängt das Gericht keine Geldbuße mehr, sondern eine Geld- oder Freiheitsstrafe und entzieht in aller Regel die Fahrerlaubnis: An die Stelle eines befristeten Fahrverbots tritt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Teuer wird es auch zivilrechtlich: Nach einem Alkoholunfall kann die Kfz-Haftpflicht bis zu 5.000 Euro vom eigenen Fahrer zurückfordern, die Kaskoversicherung darf ihre Leistung kürzen oder komplett verweigern.

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Atemalkohol oder Blutprobe: So wird der Promillewert gemessen

Bei einer Verkehrskontrolle bietet die Polizei zunächst einen Atemalkoholtest an, dieser Vortest ist freiwillig. Für das Bußgeldverfahren nach § 24a StVG genügt anschließend die Messung mit einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholgerät auf der Wache, dabei entsprechen 0,25 mg/l in der Atemluft dem Blutwert von 0,5 Promille. Steht dagegen eine Straftat im Raum, etwa ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen, ordnen die Beamten eine Blutprobe an, denn vor dem Strafgericht zählt allein die Blutalkoholkonzentration. Die Entnahme nimmt ein Arzt vor, ein richterlicher Beschluss ist dafür seit 2017 nicht mehr nötig. Wer den freiwilligen Vortest ablehnt, verhindert den Nachweis also nicht, er verschiebt ihn nur auf die angeordnete Blutentnahme.

Aktuell 2026: Unfallzahlen und MPU-Statistik zeigen das Risiko

Die jüngsten Zahlen unterstreichen, wie konsequent Behörden inzwischen vorgehen. Das Statistische Bundesamt zählte für 2024 rund 34.700 Alkoholunfälle, im Schnitt 95 pro Tag, mit 17.974 Verletzten und 198 Toten. Trauriger Spitzenreiter bleibt der Vatertag: An diesem einen Tag registrierte die Polizei 287 Alkoholunfälle, mehr als an jedem anderen Tag des Jahres. Auch die Begutachtungsstellen sind ausgelastet: 2024 wurden laut Bundesanstalt für Straßenwesen 75.257 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen durchgeführt, rund 43 Prozent davon wegen Alkoholauffälligkeiten, damit bleibt Alkohol vor Punkten und Drogen der häufigste MPU-Anlass. Wer 2026 mit hohen Promillewerten auffällt, muss deshalb fest damit rechnen, dass die Führerscheinstelle vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine bestandene MPU verlangt.

E-Scooter, Fahrrad, Auto: Für wen welche Promillegrenze gilt

Ein verbreiteter Irrtum lautet, auf dem E-Scooter gelte Ähnliches wie auf dem Fahrrad. Tatsächlich ist der E-Scooter rechtlich ein Kraftfahrzeug, es gelten exakt dieselben Grenzen wie im Auto: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeitsschwelle, 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit und die Null-Promille-Regel für Fahranfänger. Radfahrer werden erst ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig, können sich aber schon ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn sie auffällig fahren. Wichtig: Auch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad oder E-Scooter kann Punkte, eine MPU und damit den Autoführerschein kosten. Wer nach der Feier auf den Elektroroller steigt, riskiert also denselben Entzug der Fahrerlaubnis wie am Steuer eines Pkw, inklusive Sperrfrist und Begutachtung.

MPU und Führerschein zurück: Der Weg nach dem Entzug

Ist die Fahrerlaubnis entzogen, erteilt die Führerscheinstelle sie erst nach Ablauf der Sperrfrist neu, und ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Verstößen praktisch nur mit bestandener MPU. Entscheidend ist eine ehrliche Vorbereitung: Die Gutachter erwarten eine nachvollziehbare Aufarbeitung des Trinkverhaltens und je nach Fallkonstellation Abstinenznachweise über sechs bis zwölf Monate, belegt durch Haaranalysen oder Urinscreenings. Den Antrag auf Neuerteilung können Sie bereits einige Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, damit keine unnötige Wartezeit entsteht. Dass gute Vorbereitung nötig ist, zeigt die Statistik: Bei 75.257 MPU-Begutachtungen im Jahr 2024 war Alkohol mit rund 43 Prozent der mit Abstand häufigste Anlass. Ohne schlüssiges Konzept zur Verhaltensänderung scheitern viele Kandidaten im ersten Anlauf.

FAQ: Alkohol

Wie viel Promille darf ich beim Autofahren haben?

Es gilt die 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG. Schon ab 0,3 Promille machen Sie sich strafbar, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen, ab 1,1 Promille liegt immer eine Straftat vor. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB, dann ist die Fahrt immer eine Straftat. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille wird sie strafbar, sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Unfall hinzukommen.

Wann wird nach einer Alkoholfahrt eine MPU angeordnet?

Regelmäßig ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholverstößen auch früher. Die MPU ist kein Ausnahmefall: 2024 gab es laut Bundesanstalt für Straßenwesen 75.257 Begutachtungen, rund 43 Prozent davon wegen Alkohols, dem häufigsten Anlass.

Welche Promillegrenze gilt auf dem E-Scooter?

Der E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug, deshalb gelten dieselben Grenzen wie im Auto: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeitsschwelle, 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit und null Promille für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21 Jahren.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol?

Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Opfers, kann aber bis zu 5.000 Euro vom alkoholisierten Fahrer zurückfordern. Die Kaskoversicherung darf ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen und bei hohen Promillewerten sogar vollständig verweigern.

Wie viele Alkoholunfälle passieren in Deutschland?

Das Statistische Bundesamt zählte für 2024 rund 34.700 Alkoholunfälle, also etwa 95 pro Tag, mit 17.974 Verletzten und 198 Toten. Der gefährlichste Tag ist der Vatertag mit 287 Alkoholunfällen an einem einzigen Tag.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr

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