Geschwindigkeitsüberschreitung: Zu schnell gefahren?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist der mit Abstand häufigste Verkehrsverstoß in Deutschland: Das Kraftfahrt-Bundesamt registrierte 2024 rund 4,1 Millionen neue Eintragungen im Fahreignungsregister, davon entfielen etwa 2,42 Millionen auf Tempoverstöße, also rund 59 Prozent. Ob Verwarngeld, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot droht, hängt von der Höhe der Überschreitung und vom Ort ab. Hier erfahren Sie, wie gemessen wird, was 2026 neu ist und wann sich ein Einspruch lohnt.
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| ... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
| ... 11 - 15 km/h | 50 € | |||
| ... 16 - 20 km/h | 70 € | |||
| ... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | ||
| ... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)* | |
| ... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | |
| ... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | |
| ... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | |
| ... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | |
| ... über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| ... bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
| ... 11 - 15 km/h | 40 € | |||
| ... 16 - 20 km/h | 60 € | |||
| ... 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | ||
| ... 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* | |
| ... 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* | |
| ... 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | |
| ... 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | |
| ... 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | |
| ... über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.
| Verstoß | Punkte | Sanktion |
|---|---|---|
| Teilnehmer oder Veranstalter | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis |
| ... mit Gefährdung | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis |
| ... mit Personenschaden | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre |
Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr
Rechtsgrundlage: Was § 3 StVO zur Geschwindigkeit vorschreibt
§ 3 StVO verpflichtet alle Fahrer, die Geschwindigkeit stets an Straße, Sicht, Wetter und die eigenen Fähigkeiten anzupassen. Innerorts gelten grundsätzlich 50 km/h, außerorts für Pkw 100 km/h, auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die konkreten Sanktionen legt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit bundeseinheitlichen Regelsätzen fest. Wie wichtig diese Grenzen sind, zeigt der Anhalteweg: Bei 50 km/h steht ein Pkw nach etwa 28,7 Metern, bei 100 km/h erst nach 87,1 Metern und bei 130 km/h nach rund 136,4 Metern. Wer schneller fährt, verlängert nicht nur den Bremsweg, sondern erhöht auch die Aufprallenergie überproportional. Die Tempolimits sind daher keine Schikane, sondern das Ergebnis physikalischer Gesetzmäßigkeiten und jahrzehntelanger Unfallforschung.
Sanktionslogik: Wie sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot staffeln
Die Sanktionen folgen einer klaren Systematik: Bis 20 km/h Überschreitung bleibt es bei einem Bußgeld ohne Punkte. Ab 21 km/h zu viel kommt ein Punkt in Flensburg hinzu, innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h droht zusätzlich ein Regelfahrverbot von mindestens einem Monat. Wichtig ist die Wiederholungstäter-Regel: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wird, muss ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei Vorsatz, etwa nach einem Geständnis in der Polizeikontrolle, kann die Behörde das Bußgeld verdoppeln. In der Probezeit gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird verpflichtend angeordnet.
Blitzer und Messverfahren: So wird Ihre Geschwindigkeit erfasst
Die Behörden setzen verschiedene Messverfahren ein: Radaranlagen, Lasermessgeräte, Lichtschranken, in der Fahrbahn verlegte Induktionsschleifen und Nachfahrsysteme wie ProViDa im Polizeifahrzeug. Bei allen standardisierten Verfahren wird eine Toleranz abgezogen: unterhalb von 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Bei Nachfahrmessungen liegt der Abzug deutlich höher, meist bei 5 bis 20 Prozent, je nach Abstand und Messstrecke. Stationäre Säulenblitzer arbeiten mit Lidar-Technik und erfassen mehrere Fahrstreifen gleichzeitig. Mobile Anhängerblitzer, sogenannte Enforcement Trailer, stehen oft tagelang autark an Unfallschwerpunkten. Für alle Geräte gilt: Sie müssen gültig geeicht sein und von geschultem Personal nach Bedienungsanleitung betrieben werden, sonst ist die Messung rechtlich angreifbar.
Aktuell 2026: Section Control und die Folgen der StVO-Novelle
In Deutschland ist die Abschnittskontrolle angekommen: Auf der B6 bei Laatzen misst die bundesweit erste Section-Control-Anlage nicht die Momentangeschwindigkeit, sondern den Durchschnitt über eine längere Strecke. Nach anfänglichem juristischem Streit um den Datenschutz läuft die Anlage inzwischen im Regelbetrieb, weitere Standorte werden geprüft. Zudem wirkt die StVO-Novelle vom Oktober 2024 nach: Kommunen dürfen Tempo 30 an Spielplätzen, Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen jetzt ohne besonderen Gefahrennachweis anordnen. Die Folge sind spürbar mehr Tempo-30-Abschnitte in den Städten, und damit mehr Stellen, an denen aus gewohnten 50 km/h ein teurer Verstoß wird. Wer 2026 innerorts unterwegs ist, sollte die Beschilderung daher noch aufmerksamer beobachten als in früheren Jahren.
Unangepasste Geschwindigkeit: Das Risiko unterhalb des Tempolimits
Ein Blick in die amtliche Statistik räumt mit einem verbreiteten Missverständnis auf: Laut Destatis kamen 2024 insgesamt 2.770 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, bei rund 30 Prozent der tödlichen Unfälle war nicht angepasste Geschwindigkeit eine Ursache, das entspricht 843 Todesopfern. Entscheidend ist dabei: Von 39.583 Geschwindigkeitsunfällen mit Personenschaden entfielen nur 2.287 auf das Überschreiten des Tempolimits. In rund 94 Prozent der Fälle waren die Fahrer also formal im Rahmen des Limits, aber zu schnell für Nässe, Kurven, Sicht oder Verkehrslage. Genau dieses Verhalten sanktioniert § 3 StVO als unangepasste Geschwindigkeit. Wer nach einem Unfall auf das eingehaltene Tempolimit verweist, ist rechtlich deshalb keineswegs automatisch entlastet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann er sich lohnt
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Erfolgversprechende Ansatzpunkte gibt es mehrere: Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Tempoverstößen nur drei Monate. Wird der Bescheid zu spät zugestellt und die Verjährung nicht wirksam unterbrochen, ist das Verfahren beendet. Prüfen Sie außerdem, ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, ob das Messgerät einen gültigen Eichschein hatte und ob das Messprotokoll vollständig ist. Auch ein unscharfes Blitzerfoto kann die Fahreridentifizierung scheitern lassen, denn es haftet der Fahrer, nicht der Halter. Bei drohendem Fahrverbot lohnt sich der Einspruch besonders: In Härtefällen wandeln Gerichte das Fahrverbot mitunter gegen ein erhöhtes Bußgeld um. Akteneinsicht über einen Anwalt schafft Klarheit.
FAQ: Geschwindigkeit
Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt?
In der Regel erhalten Sie den Bußgeldbescheid zwei bis sechs Wochen nach dem Verstoß. Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate: Wird sie nicht durch einen Anhörungsbogen oder den Bescheid unterbrochen, darf der Verstoß nicht mehr geahndet werden.
Was ist Section Control?
Section Control misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Streckenabschnitt statt an einem einzelnen Punkt. Die bundesweit erste Anlage steht auf der B6 bei Laatzen in Niedersachsen und arbeitet nach gerichtlicher Klärung des Datenschutzes im Regelbetrieb.
Gilt die Toleranz auch beim Lasermessgerät?
Ja. Bei allen standardisierten Messverfahren, auch bei Laserpistolen, werden unterhalb von 100 km/h pauschal 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Bei Nachfahrmessungen aus dem Polizeifahrzeug fällt der Toleranzabzug mit 5 bis 20 Prozent deutlich höher aus.
Ab wann droht ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h Überschreitung. Außerdem gilt: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wird, erhält ebenfalls einen Monat Fahrverbot.
Wie viele Punkte gibt es für zu schnelles Fahren?
Ab 21 km/h Überschreitung gibt es einen Punkt in Flensburg, zwei Punkte bei Verstößen mit Fahrverbot, also innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren 2024 rund 59 Prozent aller neuen Eintragungen Tempoverstöße.
Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit?
Ab 21 km/h Überschreitung liegt ein A-Verstoß vor: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre und die Führerscheinstelle ordnet ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an. Bis 20 km/h zu viel bleibt es beim Bußgeld ohne Probezeitfolgen.
Quellen und weiterführende Informationen
- ADAC: Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeld und Punkte
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) im Wortlaut
- Destatis: Unfallbilanz 2024
- Kraftfahrt-Bundesamt: Fahreignungsregister (FAER)
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr