Promillerechner – Wie viel Promille habe ich?
Mit dem Promillerechner schätzen Sie Ihre Blutalkoholkonzentration nach der wissenschaftlich etablierten Widmark-Formel und sehen, wie lange der Abbau dauert. Wichtig: Der Rechner liefert ausschließlich Richtwerte und ersetzt keine Prüfung der Fahrtauglichkeit, rechtlich verbindlich ist allein die Blutprobe. Dennoch hilft die Rechnung, Risiken realistisch einzuschätzen, etwa beim Restalkohol am Morgen. Dieser Ratgeber erklärt die Formel, die geltenden Promillegrenzen und die Grenzen jeder Berechnung.
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Promillegrenze von 0,0 überschritten (gilt für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit) | 250 € | 1 | ||
| Promillegrenze von 0,5 überschritten | ||||
| ... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | |
| ... beim 2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate | |
| ... beim 3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate | |
| Gefährdung des Verkehrs nach Alkoholgenuss (ab 0,3 ‰) | Strafe 1) | 3 | ||
| Fahrten ab 1,1 ‰ | Strafe 1) | 3 | ||
1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr
Promillegrenzen im Überblick: Was § 24a StVG und § 316 StGB regeln
Die errechneten Werte gewinnen erst im Vergleich mit den gesetzlichen Grenzen Bedeutung. § 24a StVG stuft Fahrten mit 0,5 bis 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit ein, auch ohne jeden Fahrfehler. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, dann macht § 316 StGB die Fahrt zur Straftat. Bereits ab 0,3 Promille droht eine Strafbarkeit, wenn Ausfallerscheinungen wie eine unsichere Fahrweise hinzukommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG die Null-Promille-Grenze, Radfahrer gelten ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Wichtig für die Einordnung von Kontrollwerten: 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,5 Promille Blutalkohol, beide Messarten führen zum selben Bußgeldrahmen.
Sanktionslogik nach Promillewert: Vom Bußgeld bis zur Sperrfrist
Welche Folgen ein Wert hat, hängt von der überschrittenen Schwelle ab, nicht allein von einer starren Tabelle. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille verhängt die Bußgeldstelle neben der Geldbuße zwei Punkte und ein Fahrverbot, das sich bei Wiederholungstätern von einem auf bis zu drei Monate verlängert. Ab 1,1 Promille entscheidet das Strafgericht: Es setzt eine Geld- oder Freiheitsstrafe fest, entzieht die Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten an. Ab 1,6 Promille verlangt die Führerscheinstelle vor der Neuerteilung praktisch immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Wer den eigenen Wert mit dem Promillerechner grob einschätzt, versteht deshalb schnell, warum schon das zweite Bier über Ordnungswidrigkeit oder Straftat entscheiden kann.
Widmark-Formel, Atemtest und Blutprobe: So entsteht der Promillewert
Der Rechner nutzt die Widmark-Formel: Blutalkoholkonzentration gleich aufgenommener Alkohol in Gramm, geteilt durch Körpergewicht in Kilogramm mal Reduktionsfaktor. Dieser Faktor beträgt bei Männern etwa 0,7 und bei Frauen etwa 0,6, weil der weibliche Körper anteilig weniger Wasser enthält, gleiche Trinkmengen führen bei Frauen daher zu höheren Werten. Der Abbau verläuft weitgehend konstant mit 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde, Kaffee, Schlaf oder Sport beschleunigen ihn nicht messbar. Die Polizei misst zunächst per Atemtest, wobei 0,25 mg/l Atemluft 0,5 Promille entsprechen. Bei Straftatverdacht folgt die Blutprobe, deren Ergebnis Gerichte notfalls mit der Widmark-Methode auf den Fahrtzeitpunkt zurückrechnen, etwa wenn zwischen Fahrtende und Entnahme mehrere Stunden vergangen sind.
Aktuell 2026: MPU-Statistik und die Rolle der Widmark-Rechnung
Die Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigen, wie oft aus einer Promillefahrt ein langer Weg zurück wird: 2024 wurden 75.257 MPU-Begutachtungen durchgeführt, rund 43 Prozent davon wegen Alkoholauffälligkeiten. Auch dort spielt die Widmark-Rechnung eine Rolle: Gutachter prüfen, ob die vom Betroffenen geschilderte Trinkmenge zum gemessenen Blutwert passt, unstimmige Angaben gelten als fehlende Aufarbeitung und führen häufig zu einem negativen Gutachten. Hinzu kommt die anhaltend hohe Unfallbilanz: 2024 registrierte die Polizei rund 34.700 Alkoholunfälle mit 198 Toten. Wer 2026 seinen Wert vorab realistisch einschätzt und im Zweifel das Auto stehen lässt, vermeidet nicht nur Bußgeld und Strafverfahren, sondern auch eine teure Begutachtung.
Restalkohol am Morgen: Die unterschätzte Gefahr
Viele Fahrverbote entstehen nicht auf dem Heimweg von der Feier, sondern am Morgen danach. Die Rechnung ist ernüchternd: Wer um Mitternacht 1,6 Promille erreicht, hat bei einem Abbau von 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde um 7 Uhr früh noch etwa 0,9 bis 1,0 Promille im Blut, deutlich über der Ordnungswidrigkeitsgrenze und je nach Fahrbild sogar im Straftatbereich. Klassische Szenarien sind die Hochzeit, der Vatertagsausflug und der ausgedehnte Feierabend mit mehreren Bieren. Der Promillerechner mit Zeiteingabe hilft, solche Situationen vorab zu erkennen: Tragen Sie Trinkmenge und Uhrzeit ein und prüfen Sie, wann rechnerisch wieder Werte unter 0,3 Promille erreicht sind. Im Zweifel gilt: Fahrgemeinschaft, Bahn oder ein späterer Start.
Grenzen des Rechners: Warum nur die Blutprobe zählt
So nützlich die Widmark-Formel ist, sie bleibt ein Modell mit Durchschnittswerten. Individuelle Faktoren wie Mageninhalt, Trinkgeschwindigkeit, Medikamente, Erkrankungen oder ein untypischer Körperbau können den tatsächlichen Wert spürbar verschieben, die Resorptionsphase direkt nach dem Trinken macht Momentaufnahmen zusätzlich unscharf. Rechtlich verbindlich ist deshalb ausschließlich die von einem Arzt entnommene und im Labor analysierte Blutprobe, kein Onlinerechner und auch kein Handmessgerät für den Hausgebrauch. Behandeln Sie jedes Ergebnis dieses Rechners als groben Richtwert mit Sicherheitsabstand: Wer rechnerisch bei 0,4 Promille liegt, kann real bereits über 0,5 liegen. Die einzige verlässliche Regel bleibt, nach Alkoholkonsum gar nicht zu fahren, insbesondere vor Frühschichten und langen Rückfahrten.
FAQ: Promillerechner
Wie berechnet man Promille mit der Widmark-Formel?
Die Widmark-Formel lautet: Promille gleich Alkoholmenge in Gramm, geteilt durch Körpergewicht in Kilogramm mal Reduktionsfaktor. Der Faktor beträgt 0,7 bei Männern und 0,6 bei Frauen. Ein Mann mit 80 Kilogramm erreicht nach 40 Gramm Alkohol rechnerisch rund 0,7 Promille.
Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
Die Leber baut konstant 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. Kaffee, Schlaf, Sport oder kalte Duschen beschleunigen den Abbau nicht. Für 1,0 Promille benötigt der Körper deshalb mindestens sieben bis zehn Stunden.
Warum haben Frauen bei gleicher Trinkmenge mehr Promille?
Der weibliche Körper enthält anteilig weniger Wasser, in dem sich Alkohol verteilen kann. In der Widmark-Formel gilt daher der Reduktionsfaktor 0,6 statt 0,7. Bei identischer Trinkmenge und gleichem Gewicht erreicht eine Frau dadurch spürbar höhere Blutalkoholwerte.
Wie viel Restalkohol habe ich am Morgen danach?
Das hängt vom Spitzenwert und der Schlafdauer ab. Beispiel: Wer um Mitternacht 1,6 Promille hat, liegt bei 0,1 bis 0,15 Promille Abbau pro Stunde um 7 Uhr noch bei etwa 0,9 bis 1,0 Promille und ist nicht fahrtauglich.
Ist das Ergebnis eines Promillerechners rechtlich verbindlich?
Nein. Jeder Promillerechner liefert nur Näherungswerte auf Basis von Durchschnittsannahmen und ersetzt keine Prüfung der Fahrtauglichkeit. Rechtlich zählt allein die ärztlich entnommene Blutprobe, im Bußgeldverfahren zusätzlich die Messung mit einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholgerät.
Was entspricht 0,25 mg/l Atemalkohol in Promille?
0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft entsprechen 0,5 Promille im Blut, also genau der Grenze des § 24a StVG. Ab diesem Messwert drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Quellen und weiterführende Informationen
- BZgA: Promillerechner auf kenn-dein-limit.de
- MPU-Pilot: Blutalkoholkonzentration und Widmark-Formel
- Gesetze im Internet: § 24a StVG
- BASt: MPU-Statistik 2024
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr