Abstand nicht eingehalten? Zu dicht aufgefahren?
Zu geringer Abstand ist eine der gefährlichsten und zugleich häufigsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr: Laut Destatis war ungenügender Abstand 2024 bei rund 15 Prozent der Unfälle eine Ursache, und im Fahreignungsregister zählte das Kraftfahrt-Bundesamt 2024 insgesamt 219.768 Eintragungen wegen Abstandsverstößen, Platz vier aller Delikte. Hier lesen Sie, wie die Abstandsregeln funktionieren, wie gemessen wird und welche Angriffspunkte ein Bußgeldbescheid bietet.
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| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | eher nicht | ||
| ... mit Gefährdung | 30 € | eher nicht | ||
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | eher nicht | ||
| Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | ||||
| ... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | ||
| Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | ||||
| ... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat | |
| ... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate | |
| ... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate | |
| Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h | ||||
| ... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | ||
| ... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat | |
| ... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate | |
| ... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate | |
Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr
Rechtsgrundlage: § 4 StVO und die Faustformel halber Tacho
§ 4 StVO verlangt einen Abstand, der so groß ist, dass Sie auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns rechtzeitig anhalten können. Konkretisiert wird das durch Faustformeln: Außerorts und auf der Autobahn gilt der halbe Tachowert in Metern, bei 100 km/h also 50 Meter, bei 130 km/h rund 65 Meter. Innerorts genügen bei Tempo 50 etwa 15 Meter, das entspricht rund drei Pkw-Längen oder einer Sekunde Fahrzeit. Für Lkw über 3,5 Tonnen schreibt die StVO auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern ausdrücklich vor. Der Grund für die Formeln ist der Reaktionsweg: Schon während einer Schrecksekunde legt ein Fahrzeug bei 100 km/h fast 28 Meter zurück, bevor die Bremsung überhaupt beginnt.
Sanktionslogik: Tempo und Abstandsbruchteil bestimmen die Strafe
Die Höhe der Sanktion richtet sich nach zwei Faktoren: der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Bruchteil des halben Tachowerts, der noch als Abstand übrig war. Unterhalb von 80 km/h bleibt es stets bei einer Geldbuße ohne Punkte. Ab 80 km/h kommt bei weniger als fünf Zehnteln des halben Tachowerts ein Punkt hinzu, und die Beträge steigen, je knapper der Abstand wird. Fahrverbote sind erst bei Geschwindigkeiten über 100 km/h vorgesehen, wenn der Abstand unter drei Zehntel des halben Tachowerts fällt. Dieselben 15 Meter Abstand sind bei Tempo 60 also folgenlos, bei Tempo 140 bedeuten sie ein bis drei Monate Fahrverbot. Dass die Regel oft ignoriert wird, zeigt das Fahreignungsregister: 219.768 Eintragungen wegen Abstandsverstößen bildeten 2024 die viertgrößte Deliktgruppe.
Abstandsmessung: So funktionieren VKS und ProViDa
Abstandsverstöße werden fast ausschließlich per Video dokumentiert. Beim Verfahren VKS ist eine Kamera auf einer Autobahnbrücke montiert, mindestens drei Meter über der Fahrbahn. Sie filmt einen Streckenabschnitt von rund 300 Metern, auf der Fahrbahn helfen Markierungen bei der Auswertung. Die Software berechnet aus den Videobildern Geschwindigkeit und Abstand jedes auffälligen Fahrzeugs, ein Messbeamter wertet die Sequenzen anschließend einzeln aus. Beim System ProViDa fährt ein ziviles Polizeifahrzeug hinter dem Verdächtigen her und dokumentiert Abstand und Tempo über eine geeichte Videoanlage. Beide Verfahren gelten als standardisiert, ihre Ergebnisse werden von Gerichten grundsätzlich anerkannt. Entscheidend ist aber, dass die Unterschreitung über eine ausreichende Strecke andauert, eine einzelne Momentaufnahme genügt für eine Verurteilung nicht.
Aktuell 2026: Was die neuesten Unfallzahlen über Drängler verraten
An den Abstandsregeln selbst hat sich zuletzt nichts geändert, auch die StVO-Novelle 2024 ließ § 4 StVO unangetastet. Umso deutlicher sprechen die aktuellen Zahlen: Laut Destatis war ungenügender Abstand 2024 bei rund 15 Prozent der Unfälle eine der festgestellten Ursachen, damit gehört Drängeln neben Geschwindigkeit und Vorfahrtfehlern zu den größten Unfalltreibern. Insgesamt starben 2024 nach Destatis-Angaben 2.770 Menschen im Straßenverkehr. Die Bundesländer reagieren mit mehr Kontrollen: Abstandsmessplätze auf stark befahrenen Autobahnabschnitten werden 2026 häufiger und länger betrieben, oft kombiniert mit Geschwindigkeitsmessungen. Auffahrunfälle gelten zudem zivilrechtlich fast immer als verschuldet, der Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden. Wer dicht auffährt, riskiert also Punkte, Fahrverbot und im Ernstfall die volle Haftung.
Leitpfosten und Sekundenregel: Abstand im Alltag richtig einschätzen
Viele Fahrer unterschätzen Distanzen bei hohem Tempo systematisch. Zwei einfache Methoden helfen: Außerorts stehen die weißen Leitpfosten am Fahrbahnrand im Abstand von 50 Metern. Wer bei Tempo 100 den halben Tachowert einhalten will, lässt also mindestens einen Pfostenabstand zwischen sich und dem Vordermann, bei 130 gut eineinhalb. Alternativ funktioniert die Sekundenregel: Passiert der Vordermann einen festen Punkt, etwa ein Schild oder eine Brücke, zählen Sie langsam einundzwanzig, zweiundzwanzig. Erreichen Sie den Punkt erst danach, entspricht der Abstand ungefähr dem halben Tachowert. Bei Nässe, Dunkelheit oder Kolonnenverkehr sollte der Puffer größer ausfallen, denn der Bremsweg wächst quadratisch mit der Geschwindigkeit. Diese Selbstkontrolle schützt vor Bußgeldern und vor dem klassischen Auffahrunfall.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann er sich lohnt
Abstandsbescheide sind angreifbarer, als viele denken. Der wichtigste Einwand: Die Unterschreitung muss mehr als nur vorübergehend gewesen sein. Schert kurz vor der Messstelle ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann plötzlich ab, fehlt es am vorwerfbaren Verhalten, denn Sie hatten keine Chance, den Abstand rechtzeitig wiederherzustellen. Die Videoaufzeichnung der gesamten Messstrecke zeigt solche Einscherer oft eindeutig, weshalb sich die Akteneinsicht besonders lohnt. Weitere Angriffspunkte sind eine zu kurze Beobachtungsstrecke, Fehler bei der Auswertung der Videobilder, eine abgelaufene Eichung der Anlage und die dreimonatige Verfolgungsverjährung. Da bei hohen Geschwindigkeiten schnell ein Fahrverbot im Raum steht, empfiehlt sich die Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht, oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
FAQ: Abstand
Wie viel Abstand muss ich auf der Autobahn halten?
Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern: bei 100 km/h mindestens 50 Meter, bei 130 km/h rund 65 Meter. Zur Orientierung helfen die Leitpfosten am Fahrbahnrand, sie stehen jeweils 50 Meter auseinander.
Wie wird der Abstand auf der Autobahn gemessen?
Meist per Video: Beim Verfahren VKS filmt eine Brückenkamera aus mindestens drei Metern Höhe einen rund 300 Meter langen Abschnitt. Beim System ProViDa fährt ein ziviles Polizeifahrzeug hinterher und dokumentiert Abstand und Geschwindigkeit mit geeichter Technik.
Was gilt, wenn jemand knapp vor mir einschert?
Ein Abstandsverstoß setzt voraus, dass die Unterschreitung nicht nur vorübergehend ist. Schert ein Fahrzeug unmittelbar vor Ihnen ein, trifft Sie zunächst kein Vorwurf. Sie müssen den Sicherheitsabstand dann aber so schnell wie möglich wiederherstellen.
Ab wann droht ein Fahrverbot wegen zu geringem Abstand?
Ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten ist erst bei Geschwindigkeiten über 100 km/h vorgesehen, wenn der Abstand weniger als drei Zehntel des halben Tachowerts beträgt, bei Tempo 100 also unter 15 Metern. Zusätzlich gibt es zwei Punkte.
Gibt es Punkte für zu dichtes Auffahren?
Ja. Ab 80 km/h und einem Abstand unter fünf Zehnteln des halben Tachowerts wird ein Punkt eingetragen, bei fahrverbotsrelevanten Verstößen zwei. Das Kraftfahrt-Bundesamt zählte 2024 insgesamt 219.768 Eintragungen wegen Abstandsverstößen im Fahreignungsregister.
Wie viel Abstand gilt innerorts?
Innerorts gilt als Richtwert eine Fahrzeit von etwa einer Sekunde zum Vordermann, bei Tempo 50 rund 15 Meter oder drei Pkw-Längen. Wer so dicht auffährt, dass der Vordermann bei einer Bremsung gefährdet würde, riskiert auch hier ein Bußgeld.
Quellen und weiterführende Informationen
- ADAC: Abstandsmessung, so funktioniert sie
- § 4 StVO im Wortlaut
- Destatis: Unfallbilanz 2024
- Kraftfahrt-Bundesamt: Fahreignungsregister (FAER)
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr