Fahrzeugmängel und trotzdem gefahren?
Ihr Fahrzeug muss jederzeit verkehrssicher sein, und kaum ein Bauteil ist dafür so entscheidend wie die Reifen. Seit dem 1. Oktober 2024 zählt bei winterlichen Verhältnissen ausschließlich das Alpine-Symbol, reine M+S-Reifen sind nicht mehr zulässig. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlagen in StVO und StVZO, zeigt, wie Sie DOT-Code und Profiltiefe selbst prüfen, und macht deutlich, warum die gesetzlichen 1,6 Millimeter Restprofil nur ein absolutes Minimum sind.
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Mit abgefahrenen Reifen gefahren (Fahrzeugführer) | 60 € | 1 | ||
| ... mit Gefährdung | 75 € | 1 | ||
| ... mit Unfallfolge | 90 € | 1 | ||
| Abgefahrene Reifen zugelassen (Fahrzeughalter) | 75 € | 1 | ||
| Ohne Winterreifen bei Schnee oder Glätte | 60 € | 1 | ||
| ... mit Behinderung | 80 € | 1 | ||
| ... mit Gefährdung | 100 € | 1 | ||
| ... mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
Der Halter haftet, wenn er die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.
| Kombination | Zulässig? |
|---|---|
| Reifen mit unterschiedlichen Modelbezeichnungen oder von unterschiedlichen Herstellern | ja |
| Sommer- und Winterreifen | ja |
| Deutlich unterschiedliche Profiltiefen | ja |
| Verschiedene Reifengrößen (soweit nicht in den Fahrzeugpapieren für Hinter- und Vorderachse eingetragen) | nein |
| Run Flat Reifen mit normalen Reifen (soweit die Spezialreifen in den Fahrzeugpapieren nicht vorgeschrieben sind) | nein |
Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr
Reifenvorschriften: § 2 Abs. 3a StVO und § 36 StVZO als Grundlage
Zwei Vorschriften bestimmen, welche Reifen auf Ihr Fahrzeug gehören. § 36 StVZO regelt die technische Seite: Reifen müssen zur Bauart des Fahrzeugs passen und am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern aufweisen. § 2 Abs. 3a StVO ergänzt die situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Sie nur mit Reifen fahren, die für diese Bedingungen geeignet sind. Deutschland kennt also keine Winterreifenpflicht nach Kalender, sondern nach Wetterlage. Wer im November bei trockener Straße mit Sommerreifen fährt, handelt legal, wer im April auf Schneematsch damit unterwegs ist, nicht. Für Motorräder gilt die Winterreifenpflicht nicht, für Lkw und Busse gelten zusätzliche Anforderungen an die Antriebsachsen.
Bußgeldlogik bei Reifenverstößen: Fahrer und Halter haften
Die Bußgeldtabelle zeigt die Regelsätze, die dahinterliegende Logik ist aber wichtig zu verstehen. Beim Winterreifenverstoß haftet zunächst der Fahrer, der Betrag steigt, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder es zum Unfall kommt. Zusätzlich trifft die Verantwortung den Halter: Wer als Halter die Fahrt mit ungeeigneten oder abgefahrenen Reifen anordnet oder zulässt, erhält einen eigenen Bescheid, der über dem Satz für den Fahrer liegt. Neben dem Bußgeld drohen wirtschaftliche Folgen, die oft teurer sind: Bei einem Unfall mit falscher Bereifung kann der Kaskoversicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, und der Haftpflichtversicherer kann Regress nehmen. Nicht genehmigte Rad-Reifen-Kombinationen lassen zudem die Betriebserlaubnis erlöschen.
DOT-Code lesen: Alter und Eignung des Reifens erkennen
Auf der Reifenflanke steht hinter dem Kürzel DOT eine vierstellige Zahl, die Produktionswoche und Produktionsjahr angibt. Ein Reifen mit der Kennung 3623 lief also in der 36. Kalenderwoche 2023 vom Band. Das ist aus zwei Gründen wichtig. Erstens altert Gummi auch ohne Laufleistung: Fachleute empfehlen, Reifen spätestens nach acht bis zehn Jahren zu ersetzen, bei Anhängern mit 100-km/h-Zulassung gilt sogar eine feste Grenze von sechs Jahren. Zweitens verrät der DOT-Code, ob ein Winterreifen noch unter die alte M+S-Übergangsregel fiel: Nur Reifen mit Produktionsdatum bis Ende 2017 durften übergangsweise ohne Alpine-Symbol gefahren werden, und diese Frist ist am 30. September 2024 endgültig ausgelaufen. Prüfen Sie den Code daher vor jedem Winter.
Aktuell 2026: Alpine-Pflicht gilt ohne jede Ausnahme
Aktuell 2026: Seit dem 1. Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber bei winterlichen Bedingungen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol an, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die jahrzehntelang übliche M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr, denn sie war nie an einen genormten Wintertest gebunden, das Alpine-Symbol dagegen schon. Wer bei Schnee oder Glätte mit reinen M+S-Reifen erwischt wird, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg, bei Behinderung oder Gefährdung mehr. Betroffen sind vor allem ältere Ganzjahresreifen und günstige Importreifen. Kontrollieren Sie deshalb die Flanke: Fehlt das Bergsymbol, ist der Reifen für den Winter rechtlich wertlos, selbst wenn das Profil noch gut aussieht. Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol bleiben dagegen uneingeschränkt zulässig.
Legal, aber riskant: Warum 1,6 Millimeter Profil nicht reichen
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern markiert die Grenze zur Ordnungswidrigkeit, nicht die Grenze zur Sicherheit. Messungen des ADAC zeigen das deutlich: Ein Winterreifen mit nur noch 4 Millimetern Restprofil schwimmt bei Aquaplaning bereits bei 63 km/h auf, ein neuer Reifen desselben Typs erst bei 87 km/h. Auf Schnee verlängert sich der Bremsweg mit abgefahrenem Profil um 3,2 Meter, das entspricht fast einer Fahrzeuglänge und entscheidet über Auffahrunfall oder Stillstand. Empfohlen werden deshalb mindestens 3 Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winterreifen. Messen können Sie mit einem Profiltiefenmesser oder grob mit einer 1-Euro-Münze: Verschwindet der goldene Rand nicht mehr im Profil, wird ein Wechsel dringend.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann er sich lohnt
Auch bei Reifen- und Fahrzeugmängeln gilt: Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ansatzpunkte gibt es mehrere. Bei Winterreifenverstößen muss die Behörde nachweisen, dass zur Tatzeit tatsächlich Glätte, Schneematsch oder Reifglätte herrschte, eine bloße Wetterprognose genügt nicht. Bei Profiltiefen kommt es auf eine korrekte Messung am schwächsten Punkt an, dokumentiert mit geeichtem oder zumindest geeignetem Messwerkzeug. Auch die Halterhaftung setzt voraus, dass der Halter den Zustand kannte oder kennen musste, etwa bei einem erst kurz zuvor entstandenen Schaden fehlt es daran. Prüfen Sie außerdem die dreimonatige Verjährungsfrist und die Anhörungsunterlagen. Bei drohendem Punkt lohnt die anwaltliche Prüfung fast immer.
FAQ: Fahrzeug
Gibt es in Deutschland eine feste Winterreifenpflicht nach Datum?
Nein. § 2 Abs. 3a StVO kennt nur die situative Pflicht: Winterreifen sind vorgeschrieben, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht. Die bekannte Faustregel von Oktober bis Ostern ist nur eine Empfehlung, kein Gesetz.
Sind M+S-Reifen 2026 noch erlaubt?
Bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt ausschließlich das Alpine-Symbol als Nachweis der Wintertauglichkeit. Reine M+S-Reifen dürfen Sie nur noch bei sommerlichen Bedingungen fahren, im Winter drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt.
Wie finde ich heraus, wie alt meine Reifen sind?
Über den DOT-Code auf der Reifenflanke. Die letzten vier Ziffern nennen Produktionswoche und Jahr, 0522 bedeutet zum Beispiel fünfte Kalenderwoche 2022. Nach acht bis zehn Jahren sollten Reifen unabhängig vom Profil ersetzt werden.
Welche Profiltiefe ist gesetzlich vorgeschrieben?
Mindestens 1,6 Millimeter am gesamten Umfang, geregelt in § 36 StVZO. Sicherheitsexperten raten allerdings zu mindestens 3 Millimetern bei Sommerreifen und 4 Millimetern bei Winterreifen, weil Nasshaftung und Schneegriff vorher deutlich nachlassen.
Haftet der Halter, wenn ein anderer mit falschen Reifen fährt?
Ja. Wer als Halter eine Fahrt mit ungeeigneten oder abgefahrenen Reifen anordnet oder zulässt, erhält einen eigenen Bußgeldbescheid. Der Satz liegt über dem des Fahrers. Zusätzlich drohen bei einem Unfall Kürzungen durch die Kaskoversicherung.
Sind Ganzjahresreifen eine legale Alternative zu Winterreifen?
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Dann erfüllen sie die situative Winterreifenpflicht ganzjährig. Bedenken Sie aber: Bei extremer Kälte oder viel Schnee erreichen Ganzjahresreifen meist nicht das Niveau echter Winterreifen, und im Sommer verschleißen sie schneller.
Quellen und weiterführende Informationen
- ADAC: Winterreifen, neue Regel ab Oktober (Alpine-Pflicht)
- ADAC: Reifenprofil und Profiltiefe
- Gesetze im Internet: § 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr