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Nach einem Unfall — was droht?

Nach einem Unfall entscheidet sich in wenigen Minuten, ob es bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt oder ein Strafverfahren daraus wird. Die Absicherung der Unfallstelle ist mit 30 bis 75 Euro vergleichsweise günstig — das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB dagegen kostet regelmäßig den Führerschein. Dieser Ratgeber trennt beide Bereiche sauber und erklärt, welche Pflichten am Unfallort tatsächlich bestehen.

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldtabelle: Absicherung nach Unfall oder Panne (§ 15 StVO)
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Unfallstelle oder liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert30 €eher nicht
... mit Gefährdung60 €1
... mit Folgeunfall75 €1
Straftatbestände rund um den Unfall
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)Geld- oder Freiheitsstrafe3Führerscheinentzug möglich
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)Geld- oder Freiheitsstrafe3Führerscheinentzug möglich
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)Geld- oder Freiheitsstrafe3Führerscheinentzug möglich
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)Geld- oder Freiheitsstrafe3Führerscheinentzug möglich

Bei Straftaten gibt es keinen Regelsatz — das Strafmaß bemisst das Gericht im Einzelfall.

Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr

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§ 15 StVO: Absichern, warnen, räumen

Wer liegenbleibt oder in einen Unfall verwickelt wird, muss die Stelle unverzüglich absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen — innerorts in etwa 50 Metern Abstand, außerorts in 100 Metern, vor Kurven und Kuppen entsprechend früher. Unterbleibt das, werden 30 Euro fällig; werden andere dadurch gefährdet, sind es 60 Euro und ein Punkt, und kommt es zu einem Folgeunfall, 75 Euro und ein Punkt. Die zweite, oft vergessene Pflicht folgt unmittelbar danach: Sobald Fotos gemacht und Spuren gesichert sind, müssen Fahrzeuge von der Fahrbahn geräumt werden. Wer die Autobahn unnötig lange blockiert, um auf die Polizei zu warten, verstößt selbst gegen § 34 StVO.

Fahrerflucht: Warum der Zettel an der Scheibe nicht genügt

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat — mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, drei Punkten und in aller Regel der Entziehung der Fahrerlaubnis. Der häufigste Irrtum betrifft den Parkrempler: Eine Nachricht hinter dem Scheibenwischer erfüllt die Pflicht ausdrücklich nicht. Verlangt wird, eine angemessene Zeit zu warten und anschließend, wenn niemand erscheint, die Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen — praktisch also die Polizei zu verständigen. Wie lange angemessen ist, hängt von Ort, Tageszeit und Schadenshöhe ab; bei einem Bagatellschaden auf einem belebten Parkplatz werden meist 30 Minuten genannt. Wer sich rechtzeitig selbst meldet, kann von der tätigen Reue nach § 142 Abs. 4 StGB profitieren.

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Wenn Personen verletzt sind: Hilfeleistung und Fahrlässigkeit

Sobald Menschen zu Schaden gekommen sind, treten weitere Straftatbestände hinzu. Wer nicht hilft, obwohl es zumutbar wäre, macht sich nach § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar — es genügt, den Notruf zu wählen und die Unfallstelle zu sichern, medizinische Kenntnisse werden nicht verlangt. Hat der Unfall Verletzungen oder den Tod verursacht, kommen fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB oder fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht. Für alle diese Delikte gibt es keinen Regelsatz im Bußgeldkatalog: Das Strafmaß bemisst das Gericht im Einzelfall nach Verschulden, Folgen und persönlichen Verhältnissen. Wer eine solche Vorladung erhält, sollte vor jeder Aussage anwaltlichen Rat einholen.

FAQ: Unfall

Was kostet es, die Unfallstelle nicht abzusichern?

30 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind es 60 Euro und ein Punkt; kommt es zu einem Folgeunfall, 75 Euro und ein Punkt.

Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe nach einem Parkrempler?

Nein. Das ist der häufigste Irrtum und ändert nichts an der Strafbarkeit nach § 142 StGB. Sie müssen eine angemessene Zeit warten und danach die Polizei verständigen.

Wie lange muss ich am Unfallort warten?

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Maßgeblich sind Ort, Tageszeit und Schadenshöhe — bei kleineren Schäden auf belebten Parkplätzen werden häufig etwa 30 Minuten angesetzt.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, drei Punkte und in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis. Einen festen Bußgeldsatz gibt es nicht, das Strafmaß bestimmt das Gericht.

Wo muss das Warndreieck stehen?

Innerorts etwa 50 Meter, außerorts 100 Meter vor der Unfallstelle, vor Kurven und Kuppen entsprechend früher. Warnblinkanlage und Warnweste gehören dazu.

Muss ich als Ersthelfer medizinisch eingreifen?

Nein. Verlangt wird nur, was zumutbar ist: Notruf absetzen, Unfallstelle sichern, ansprechbare Verletzte betreuen. Wer gar nichts tut, riskiert eine Strafe nach § 323c StGB.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: August 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr

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