Fahrzeug überladen? Bußgelder für Überladung
Überladung ist kein Kavaliersdelikt: Wer das zulässige Gesamtgewicht nach § 34 StVZO überschreitet, verlängert den Bremsweg, überlastet Reifen und Achsen und riskiert empfindliche Bußgelder. Besonders betroffen sind Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die laut ADAC-Test schon mit normalem Urlaubsgepäck 115 bis 117 Kilogramm zu schwer sein können. Dieser Ratgeber erklärt Rechtslage, Toleranzen und Kontrollpraxis und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Fahrzeug richtig wiegen.
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| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Überladung um 5 bis 20 % | Verwarnungsgeld | |||
| Überladung um über 20 % (bis zu bestimmtem Prozentsatz) | 95–230 € | 1 |
Fahrzeugführer und Fahrzeughalter können sanktioniert werden. Kein Fahrverbot vorgesehen.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Überladung ab 5 % (Fahrzeugführer) | 80 € | 1 | ||
| Überladung ab 5 % (Fahrzeughalter) | 140 € | 1 | ||
| Überladung maximal (Fahrzeugführer) | 380 € | 1 | ||
| Überladung maximal (Fahrzeughalter) | 425 € | 1 |
Ab 5 % Gewichtsüberschreitung. Unterschiedliche Strafen für Fahrzeugführer und Fahrzeughalter.
Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr
§ 34 StVZO: Zulässiges Gesamtgewicht, Achslasten und Verantwortung
§ 34 StVZO legt fest, welche Achslasten und welches Gesamtgewicht ein Fahrzeug höchstens haben darf. Maßgeblich für Sie ist die Zulassungsbescheinigung Teil I: In Feld F.1 steht die technisch zulässige Gesamtmasse, in Feld G die Leermasse. Die Differenz ist Ihre Zuladung, und die fällt oft kleiner aus als gedacht, weil die Leermasse nach EU-Norm bereits einen Fahrer mit 75 Kilogramm und den zu 90 Prozent gefüllten Tank einschließt, nicht aber Mitfahrer, Gepäck oder Zubehör. Verantwortlich sind stets zwei Personen: der Fahrer, der sich vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen muss, und der Halter, der eine überladene Fahrt weder anordnen noch zulassen darf. Beide können getrennt belangt werden.
Sanktionslogik: Prozentstufen, Fahrzeugklasse und Weiterfahrverbot
Die Bußgeldtabelle staffelt die Beträge nach der prozentualen Überschreitung, dahinter steht ein einfaches Prinzip: Je schwerer das Fahrzeug und je höher die Überladung, desto teurer wird es. Bei Pkw beginnt die Ahndung ab mehr als 5 Prozent Übergewicht, bei Lkw und Bussen über 7,5 Tonnen greifen die Behörden schon ab 2 Prozent durch, und die Sätze liegen durchgehend höher. Für Halter gelten eigene, nochmals erhöhte Beträge. Ab einer erheblichen Überladung endet die Fahrt an Ort und Stelle: Die Polizei untersagt die Weiterfahrt, bis das Übergewicht abgeladen oder umgeladen ist, die Kosten dafür tragen Sie. Im gewerblichen Verkehr kann die Behörde zusätzlich den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, dann übersteigt die Gesamtforderung das reine Bußgeld deutlich.
Richtig wiegen: So ermitteln Sie die tatsächliche Zuladung
Verlassen Sie sich nicht auf Herstellerangaben und Bauchgefühl, sondern auf eine Waage. Öffentliche Fahrzeugwaagen finden Sie bei Wertstoffhöfen, Landhandelsbetrieben, Speditionen und manchen Prüfstellen, die Wiegung kostet meist nur wenige Euro. Fahren Sie im realen Reisezustand vor: vollgetankt, mit allen Mitfahrern, gefülltem Wassertank, Gasflaschen, Fahrradträger und komplettem Gepäck. Wiegen Sie zusätzlich jede Achse einzeln, denn auch bei korrektem Gesamtgewicht kann eine einzelne Achse überlastet sein, was ebenfalls sanktioniert wird. Notieren Sie das Ergebnis und vergleichen Sie es mit den Feldern F.1 sowie den Achslastwerten in der Zulassungsbescheinigung. Wer regelmäßig knapp am Limit liegt, sollte Ballast dauerhaft ausmisten, Wasser erst am Ziel bunkern oder über eine Auflastung des Fahrzeugs nachdenken.
Aktuell 2026: BALM meldet 15,1 Millionen Kontrollen
Aktuell 2026: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat für das Jahr 2024 rund 15,1 Millionen Kontrollen im Straßengüterverkehr registriert, ein Großteil davon läuft automatisiert über Wiege- und Kontrollanlagen an Autobahnen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Bei den beanstandeten deutschen Fahrzeugen lag die Mängelquote bei 43 Prozent, Gewichtsverstöße gehören dabei zu den häufigsten Feststellungen. Die Kontrolldichte steigt weiter, weil immer mehr Anlagen das Gewicht bereits während der Fahrt messen und auffällige Fahrzeuge gezielt auf den nächsten Kontrollplatz leiten. Für Transportunternehmen und Wohnmobilfahrer bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, mit Übergewicht unentdeckt zu bleiben, sinkt von Jahr zu Jahr. Wer sein Fahrzeug vor der Abfahrt wiegt, fährt nicht nur sicherer, sondern kalkulierbarer.
Die 3,5-Tonnen-Falle: Wohnmobile und teure Urlaubsländer
Viele Wohnmobile werden bewusst auf 3,5 Tonnen zulassen, damit sie mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen. Genau das schafft die Falle: Nach Abzug von Aufbau, Fahrer und Grundausstattung bleiben oft nur 300 bis 400 Kilogramm Zuladung. Der ADAC hat nachgewogen und festgestellt, dass einzelne 3,5-Tonner schon mit gewöhnlichem Urlaubsgepäck 115 bis 117 Kilogramm über dem Limit lagen, ohne dass die Insassen es ahnten. Im Ausland wird das richtig teuer: In Österreich sind Bußgelder bis 5.000 Euro möglich, in Italien bis 1.734 Euro, teils verbunden mit einem Weiterfahrverbot bis zum Umladen. Wer regelmäßig voll beladen reist, sollte eine Auflastung prüfen oder konsequent Gewicht sparen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann er sich lohnt
Gegen einen Bescheid wegen Überladung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, und gerade hier gibt es handfeste technische Ansatzpunkte. Zentral ist die Wiegung selbst: Die Waage muss geeicht sein, und vom Messergebnis ist die sogenannte Verkehrsfehlergrenze abzuziehen, bevor die Überladung berechnet wird. Fehlt dieser Toleranzabzug im Bescheid oder ist das Wiegeprotokoll lückenhaft, wackelt der Vorwurf. Auch die Zuordnung zählt: Der Halter haftet nur, wenn er die überladene Fahrt angeordnet oder zugelassen hat, bloßes Eigentum am Fahrzeug genügt nicht. Prüfen Sie zudem die dreimonatige Verjährungsfrist und die korrekte Fahrzeugklasse im Bescheid, denn falsche Prozentstufen führen zu überhöhten Beträgen. Bei hohen Summen oder drohendem Punkt empfiehlt sich anwaltliche Hilfe.
FAQ: Überladung
Ab wann gilt ein Pkw als überladen?
Sanktioniert wird bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 5 Prozent. Maßgeblich ist der Wert in Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung. Bei schweren Lkw und Bussen beginnt die Ahndung bereits ab 2 Prozent.
Wie viel Zuladung hat ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen wirklich?
Oft nur 300 bis 400 Kilogramm, weil Aufbau und Grundausstattung die Leermasse erhöhen. Der ADAC stellte fest, dass einzelne Modelle mit normalem Urlaubsgepäck bereits 115 bis 117 Kilogramm über dem Limit lagen. Nachwiegen vor der Reise ist deshalb Pflicht.
Wer zahlt bei Überladung: Fahrer oder Halter?
Beide können belangt werden. Der Fahrer muss sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen. Der Halter erhält einen eigenen, meist höheren Bescheid, wenn er die überladene Fahrt angeordnet oder zugelassen hat. Im gewerblichen Verkehr kommen weitere Auflagen hinzu.
Darf ich nach einer Kontrolle mit Übergewicht weiterfahren?
Nur bei geringer Überschreitung. Bei erheblicher Überladung untersagt die Polizei die Weiterfahrt, bis das Übergewicht ab- oder umgeladen ist. Die Kosten für Standzeit und Umladung tragen Sie selbst, im Ausland gilt diese Praxis häufig noch strenger.
Wie teuer ist Überladung im Ausland?
Deutlich teurer als in Deutschland. In Österreich drohen je nach Ausmaß Bußgelder bis 5.000 Euro, in Italien bis 1.734 Euro. Viele Länder verlangen die Zahlung sofort vor Ort und untersagen die Weiterfahrt bis zum Umladen des Übergewichts.
Wo kann ich mein Fahrzeug vor der Reise wiegen lassen?
Öffentliche Fahrzeugwaagen gibt es bei Wertstoffhöfen, Landhandelsbetrieben, Speditionen und einigen Prüfstellen. Wiegen Sie im vollständigen Reisezustand mit allen Personen, Gepäck und vollen Tanks und prüfen Sie neben dem Gesamtgewicht auch die einzelnen Achslasten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet: § 34 StVZO (Achslast und Gesamtgewicht)
- ADAC: Test zur Überladung von Wohnmobilen
- BALM: Statistik zu Kontrollen im Straßengüterverkehr
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr