Mit Drogen am Steuer erwischt?
Drogen am Steuer werden in Deutschland streng verfolgt: Schon der erste Verstoß kostet nach § 24a StVG 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Seit dem 22.08.2024 gilt für Cannabis erstmals ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, die Kontrollpraxis der Polizei, die Sonderregeln für Medizinalcannabis und den Weg zurück zum Führerschein über die MPU.
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Verstoß gegen das Verbot von Drogen am Steuer beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | |
| ... beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate | |
| ... beim dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate | |
| Gefährdung des Straßenverkehrs unter dem Einfluss von Drogen | 3 | 1) |
1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe
Richtwerte nach aktuellem Bußgeldkatalog · Alle Angaben ohne Gewähr
Rechtsgrundlagen: § 24a StVG und § 316 StGB bei Drogenfahrten
Wer unter der Wirkung berauschender Mittel fährt, begeht nach § 24a Abs. 2 StVG eine Ordnungswidrigkeit. Erfasst sind die in der Anlage zum Gesetz gelisteten Substanzen, darunter Cannabis, Kokain, Amphetamin und Heroin. Für Cannabis gilt seit dem 22.08.2024 ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, bei allen anderen Substanzen genügt weiterhin praktisch jeder analytische Nachweis. Zur Straftat nach § 316 StGB wird die Fahrt, wenn drogenbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegt. Anders als beim Alkohol gibt es dafür keinen festen Grenzwert, entscheidend sind Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler oder auffälliges Verhalten bei der Kontrolle. Kommt eine konkrete Gefährdung anderer hinzu, droht über § 315c StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Sanktionslogik: Warum die Führerscheinstelle härter trifft als das Bußgeld
Die Bußgeldtabelle bildet nur die erste Ebene ab: 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot beim Erstverstoß, deutlich mehr bei Wiederholung, beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol 1.000 Euro. Die eigentliche Härte folgt auf der zweiten Ebene, denn parallel prüft die Führerscheinstelle nach der Fahrerlaubnis-Verordnung die Fahreignung. Bei sogenannten harten Drogen wie Kokain, Amphetamin oder Heroin genügt bereits der nachgewiesene einmalige Konsum, um die Fahreignung zu verneinen: Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis unabhängig davon, ob überhaupt gefahren wurde. Beim Cannabis kommt es dagegen auf das Konsummuster und das Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren an. Dieses zweigleisige System erklärt, warum ein vermeintlich kleiner Verstoß im Führerscheinentzug enden kann.
Kontrolle und Nachweis: Vortest, Blutprobe und Nachweiszeiten
Bei Verdacht bietet die Polizei zunächst einen Drogenvortest an, meist über Speichel, Urin oder Schweiß. Dieser Schnelltest ist freiwillig, sein Ergebnis dient nur als Anfangsverdacht. Beweiskräftig ist allein die Blutprobe, die ein Arzt entnimmt, ein richterlicher Beschluss ist dafür nicht mehr erforderlich. Maßgeblich ist der THC-Wert im Blutserum zum Zeitpunkt der Entnahme, weshalb zwischen Kontrolle und Blutentnahme möglichst wenig Zeit vergehen soll. Zu beachten sind die Nachweiszeiten: Aktives THC ist je nach Konsummuster Stunden bis Tage messbar, bei regelmäßigem Konsum auch deutlich länger, Abbauprodukte lassen sich in Urin und Haaren über Wochen bis Monate nachweisen. Wer den freiwilligen Vortest ablehnt, verhindert die angeordnete Blutentnahme nicht.
Aktuell 2026: THC-Grenzwert 3,5 ng/ml und die Bilanz der Teillegalisierung
Seit dem 22.08.2024 gilt für Cannabis am Steuer der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, zuvor lag die Schwelle in der Rechtsprechung faktisch bei 1,0 ng/ml. Der Gesetzgeber folgte einer Expertenkommission, die das Unfallrisiko bei 3,5 ng/ml mit dem einer Fahrt mit etwa 0,2 Promille Alkohol vergleicht. Verschärft wurde zugleich der Mischkonsum: Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, zahlt schon beim Erstverstoß 1.000 Euro, für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt am Steuer ein komplettes Cannabisverbot. Die ersten Bilanzen mahnen zur Vorsicht: In Hamburg stieg die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss nach der Teillegalisierung um 17,7 Prozent. Viele Bundesländer haben ihre Kontrollen mit Vortests seither spürbar ausgeweitet.
Medizinalcannabis: Die wichtigste Ausnahme und ihre Grenzen
Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis fallen unter eine ausdrückliche Ausnahme: Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 24a StVG greift nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt. Ein Freibrief ist das nicht. Erstens gilt die Ausnahme nur bei Einnahme nach ärztlicher Anweisung, nicht bei zusätzlichem Freizeitkonsum. Zweitens bleibt die Straftat nach § 316 StGB möglich, sobald Ausfallerscheinungen die Fahruntüchtigkeit belegen. Drittens kann die Führerscheinstelle nach der Fahrerlaubnis-Verordnung die Fahreignung überprüfen, etwa durch ein ärztliches Gutachten zu Grunderkrankung und Dauermedikation. Praktischer Rat: Führen Sie eine Kopie des Rezepts oder eine ärztliche Bescheinigung mit und lassen Sie die Therapie samt ihrer Auswirkungen auf das Fahren dokumentieren.
MPU und Führerschein zurück: Der Weg nach dem Entzug
Nach einer Entziehung wegen Drogen führt kaum ein Weg an der MPU vorbei: Rund ein Viertel der 75.257 Begutachtungen des Jahres 2024 hatte Drogen oder Medikamente zum Anlass. Die Drogen-MPU ist anspruchsvoller als die Alkohol-MPU, denn die Gutachter verlangen in der Regel einen lückenlosen Abstinenznachweis über sechs bis zwölf Monate, belegt durch Haaranalysen für 200 bis 300 Euro oder Urinscreenings für 70 bis 100 Euro pro Test. Mit Vorbereitung, Begutachtung und Nachweisen summieren sich die Gesamtkosten auf rund 2.850 Euro. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst das Abstinenzprogramm starten, dann den Begutachtungstermin planen, denn ohne dokumentierte Abstinenz ist das Gutachten praktisch aussichtslos. Der Antrag auf Neuerteilung lässt sich einige Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
FAQ: Drogen
Wie hoch ist der THC-Grenzwert beim Autofahren?
Seit dem 22.08.2024 gilt nach § 24a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Ab diesem Wert drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Zuvor lag die Schwelle in der Praxis bei 1,0 ng/ml.
Was kostet Fahren unter Drogeneinfluss beim ersten Mal?
Der Erstverstoß nach § 24a StVG kostet 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol sind es 1.000 Euro. Zusätzlich prüft die Führerscheinstelle die Fahreignung, häufig folgt eine MPU.
Wie lange ist THC im Blut nachweisbar?
Aktives THC ist im Blutserum je nach Konsum einige Stunden bis Tage nachweisbar, bei regelmäßigem Konsum deutlich länger. Abbauprodukte lassen sich im Urin über Wochen und in den Haaren über Monate nachweisen. Für § 24a StVG zählt der Serumwert bei der Blutentnahme.
Was passiert bei harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin?
Schon der nachgewiesene einmalige Konsum harter Drogen führt nach der Fahrerlaubnis-Verordnung regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis, unabhängig von einer Fahrt. Die Neuerteilung setzt eine bestandene MPU mit Abstinenznachweis über meist zwölf Monate voraus.
Darf ich mit Medizinalcannabis Auto fahren?
Ja, wenn das verschriebene Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen wird und keine Ausfallerscheinungen vorliegen, greift § 24a StVG nicht. Die Führerscheinstelle kann aber die Fahreignung prüfen. Führen Sie Rezept oder ärztliche Bescheinigung mit und verzichten Sie strikt auf Zusatzkonsum.
Was kostet eine Drogen-MPU insgesamt?
Mit allen Bausteinen rund 2.850 Euro: Begutachtung, Vorbereitung und Abstinenznachweise. Allein die Haaranalyse kostet 200 bis 300 Euro, ein Urinscreening 70 bis 100 Euro pro Test, üblich sind mehrere Tests über sechs bis zwölf Monate.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMV: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (THC-Grenzwert)
- LTO: Bundesrat stimmt neuem THC-Grenzwert zu
- Gesetze im Internet: § 24a StVG
- BASt: MPU-Statistik 2024
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr